Reflektierende Photovoltaikanlage darf Nachbarn nicht blenden

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Weil ihn die Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Nachbarn blendete, klagte ein Grundstückeigentümer. Und er bekam Recht.  

Einzelheiten

Das Gericht beauftragte Sachverständige. Es wollte herausfinden, ob das reflektierende Sonnenlicht den Grundstückseigentümer tatsächlich beeinträchtigte. Die Sachverständigen stellten fest, dass sich die tatsächliche Blendwirkung über mehr als 130 Tage erstreckte und das bis zu zwei Stunden am Tag.

Der Gesetzgeber setzt zwar voraus, dass benachbarte Grundstückeigentümer Photovoltaikanlagen besonders wertschätzen – wegen  der Förderung von Photovoltaikanlagen basierend auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)., Bei der Installation einer solchen Anlage müsse man allerdings grundsätzlich auch die Anliegen der Nachbarschaft berücksichtigen (Urteil vom 21.07.2017).

Hinweis

Betroffene Anlagenbetreiber müssen sich also gegebenenfalls auf Proteste aus der Nachbarschaft einstellen. „Anwohner neben einer Photovoltaikanlage, die sich von einer blendende Solaranlage zeitweise oder dauerhaft  beeinträchtigt fühlen, sind nicht dazu verpflichtet, dies zu dulden“, sagt Stefan Kröber, Rechtsanwalt bei Ecovis in Leipzig. Es kommt jedoch immer auf die Prüfung des Einzelfalles und die jeweilige konkrete Beeinträchtigung für die Nachbarschaft an.

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen.

Stefan Kröber, Rechtsanwalt bei Ecovis in Leipzig

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