Adios Papier

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Seit diesem Jahr erkennt die Finanzverwaltung Steuererklärungen in Papierform nicht mehr an. Damit drohen Verspätungszuschläge! Die stetige Modernisierung des Besteuerungsverfahrens betrifft auch die Abgabe der Steuererklärung, die nur noch elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden soll. Bereits im Dezember 2015 hat es der Bundesfinanzhof dem Finanzamt erlaubt, einen Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn die Steuererklärung ausgedruckt auf Papier und nicht online abgegeben wird. Der Zuschlag kann bis zu zehn Prozent der Steuer betragen. Ausnahmen gibt es nur auf Antrag in Härtefällen, wenn zum Beispiel die erforderliche technische Ausstattung mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden wäre oder persönliche Fähigkeiten einen Umgang damit verhindern.

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