Milchviehhalter: Freiwilliger Milchlieferverzicht zur Reduzierung der Milchmenge

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Bis zum 21. September 2016 konnten Milchviehhalter Anträge für die Teilnahme am EU-Milchverringerungsprogramm stellen. Was die EU-Verordnung zur Reduzierung der Milchmenge eigentlich besagt, erfahren Sie hier.

Maßnahmen des EU-Milchverringerungsprogramms

Als Teil des zweiten Hilfspakets der EU, wird das Programm mit 150 Millionen Euro gefördert. Reduzieren die Milchviehhalter ihre Milchmenge, erhalten sie so 14 Cent je Kilogramm eingesparter Rohmilch. Für die Milchmenge, die nachweislich verringert werden muss, wird der Referenzzeitraum von Oktober bis Dezember 2016 im Vergleich zu 2015 herangezogen. Anträge für diesen Reduktionszeitraum wurden spätestens bis 21. September entgegengenommen.

Teilnahme

Berechtigt sind alle Milcherzeuger, die im Juli noch Milch geliefert haben. Das Programm sieht jedoch nur eine Förderung für Milchmengen vor, die im Referenzzeitraum an Erstaufkäufer geliefert wurden. Milch, die im Wege der Direktvermarktung veräußert wurde, ist davon ausgeschlossen.

Anträge

Für die Koordination der Anträge sind die Bundesländer zuständig. Unterstützt werden diese durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Um die gesetzliche Grundlage zu festigen, wurde die „Milchverringerungsbeihilfenverordnung“ erlassen. Der Bundesrat muss dafür aber spätestens am 31. März 2017 noch zustimmen.

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