Glyphosat weiterhin erlaubt – aber mit Einschränkungen

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Das Herbizid Glyphosat kann für weitere 18 Monate verwendet werden, so der Beschluss der Kommission. Der Einsatz des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels soll aber verringert werden.

Weitere Zulassung von Glyphosat

Nach monatelangen Unsicherheiten, ob das Herbizid nun weiterhin zugelassen werden soll oder nicht, hat sich die EU-Kommission Ende Juni für eine Verlängerung der Verwendung von Glyphosat für 18 Monate entschieden. Währenddessen soll die Chemikalienagentur „Echa“ die Bewertung des Mittels vorlegen, da es in Verdacht steht, Krebs zu erregen.

Experten befürchten jedoch, dass bei einem Verbot andere, problematischere Unkrautvernichter eingesetzt werden. Würde das Herbizid sachgemäß verwendet, bestünde nach deren Ansicht kein Risiko.

Nach der Einschätzung von „Echa“ wird Ende 2017 nochmals über die Zulassung oder das Verbot von Glyphosat entschieden.

Einschränkungen

Zukünftig soll die Beimischung von POE-Tallowaminen in glyphosathaltigen Mitteln verboten werden, da diese toxisch gegenüber Wasserorganismen sind. Außerdem soll die Verwendung von Glyphosat allgemein verringert werden. Das betrifft vor allem das Ausbringen zur Abreifebeschleunigung kurz vor der Ernte und der private Einsatz, z.B. bei öffentlichen Parkanlagen, Spielplätzen und Gärten.

 

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