Zahlungsansprüche abschreibbar

1 min.

Die obersten Finanzrichter aus München haben die Auffassung der Landwirte und ihrer Berater nunmehr gerichtlich bestätigt, dass die durch die GAP-Reform 2003 eingeführten Zahlungsansprüche abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter sind. Damit dürfen die Betriebsinhaber ihre gekauften Betriebsprämienansprüche gewinnmindernd abschreiben. Der Streitfall betraf die Bilanz zum 30. Juni 2007. An diesem Bilanzstichtag beträgt nach Ansicht der Richter die betriebsgewöhnliche (Rest-)Nutzungsdauer der Zahlungsansprüche zehn Jahre.

Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!