Mehr Strenge bei Steuerhinterziehung

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Der Bundesgerichtshof hat das Strafmaß bei Steuerhinterziehungen weiter verschärft und eine einheitliche Wertgrenze in besonders schweren Fällen festgelegt. Diese liegt jetzt bei 50.000 Euro. Ab diesem Betrag ist in der Regel eine Freiheitsstrafe mit Bewährung zwingend. Die Ecovis-Experten befürchten, dass durch dieses Urteil eine erhebliche Verschärfung in der Rechtspraxis eintritt. Abhängig von Sachverhalt und Steuerart kann die Wertgrenze schnell erreicht sein, sodass häufiger eine Freiheitsstrafe droht.

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