Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft

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Seit Jahresbeginn 2013 ist der Landarbeitertarifvertrag gültig. In Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeitsdauer ergeben sich nun bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von bis zu sechs Monaten Lohnstaffelungen:

Lohn gilt ab:Euro pro Stunde
1. Juli 20137,00
1. Juli 20147,30
1. Juli 20157,60
1. Juli 20167,90
1. Juli 20178,20
1. Dezember 20178,50

 

Geltungsbereich
Nach wie vor gilt: Eine Allgemeingültigkeit des Landarbeitertarifvertrages liegt nicht vor. Allerdings sollten Arbeitgeber folgendes beachten: Vor der drohenden Einführung von Mindestlöhnen kann sich später (beispielsweise bei einer Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde mit Tarifvorbehalt im Jahr 2014) nur derjenige auf den (günstigeren) Landarbeitertarifvertrag berufen, der bereits jetzt das dort angeführte Lohnniveau bei seinen gesamten Saisonarbeitnehmern einhält.

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