Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen – Anschaffungskosten unter Druck

5 min.

Die Regierungskoalition kürzt die Förderung für Sonnenstrom. Nur eine Senkung der Investitionskosten kann die Rendite der Dachanlagen retten.
Der Gesetzgeber hat im EEG 2009 festgelegt, dass ab dem Jahr 2010 die Vergütungen für Neuanlagen sinken. Anlagen, die an oder auf Gebäuden oder einer Lärmschutzwand angebracht sind und im Jahr 2010 erstmals ihren Betrieb aufnehmen, erhalten je nach installierter Leistung rund vier Cent pro Kilowattstunde [Ct/kWh] weniger als im Jahr 2009.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) argumentiert nun in einem Eckpunktepapier vom 20.Januar 2010, dass der eingetretene Verfall der Marktpreise bei den gegenwärtigen Vergütungssätzen zu einer Überförderung führe und damit zu wirtschaftlichen Fehlanreizen. In 2009 seien die Systempreise (Modulpreise plus Installationskosten) insgesamt um durchschnittlich rund 30 Prozent gesunken. Für 2010 werde in Fachzeitschriften nochmals eine Preissenkung in der Größenordnung von zehn bis 15 Prozent vorausgesagt. Aufgrund des bereits eingetretenen Preisverfalls und der Kostenersparnis bei großen Stückzahlen müsse dies aber in 2010 mit einer einmaligen Absenkung der Vergütung in Höhe von 15 Prozent einhergehen. Damit werde der 2009 eingetretene Verfall der Marktpreise ausgeglichen und eine Überförderung vermieden. Am 3. März 2010 hat das Bundeskabinett eine „Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ beschlossen und die Empfehlungen des
Eckpunktepapiers für den Bereich der Dachanlagen trotz der Absenkung auf 16 Prozent auf Grund des geänderten Berechnungsmodus sogar geringfügig abgemildert. Wie viel eine Photovoltaikanlage auf dem Dach – schlüsselfertig installiert – bei den Vergütungen nach dem Kabinettsbeschluss kosten darf, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: dem Stromertrag und den eigenen Renditeansprüchen
(siehe Tab. 1 und 2).

Tabelle 1: Vergütungen für Strom aus solarer Strahlungsenergie (nach EEG 2009)

bis einschließlich einer Leistung von2009
in Ct/kWh
ab 1.1.2010
in Ct/kWh
Absenkung
in Prozentin Ct/kWh
30 kW43,0139,1493,87
100 kW40,9137,2393,68
1.000 kW39,5835,23114,35

Tabelle 2: Vergütungen für Strom aus solarer Strahlungsenergie (Stand 5.5.2010)

bis einschließlich einer Leistung vonab 1.1.2010
in Ct/kWh
ab 1.7.2010
in Ct/kWh
Absenkung
in Prozentin Ct/kWh
30 kW39,1432,88166,25
100 kW37,2331,27165,96
1.000 kW35,2329,59165,64

Stromertrag realistisch beurteilen
Der Stromertrag und damit letztendlich der Erlös wird durch das Strahlungsangebot der Sonne (Standort), die Ausrichtung der Module zur Sonne und die Systemverluste bestimmt. Zu keiner Tages- und Jahreszeit dürfen Bäume, benachbarte Gebäude, Schornsteine oder Antennen Schatten auf die Module werfen. Bei geringen Dachneigungen besteht die Gefahr, dass Schmutz oder im Winter Schnee auf den Modulen verbleibt und die Stromerzeugung behindern. Daneben vermindern Systemverluste den Stromertrag. Auch Wechselrichter können den Gleichstrom nicht verlustfrei in Wechselstrom umwandeln. Insgesamt muss man mit Systemverlusten von mindestens 15 Prozent, bezogen auf den Modulwirkungsgrad, rechnen. Um den unterschiedlichen Bedingungen Rechnung zu tragen, sind in der Modellrechnung Stromerträge in Höhe von durchschnittlich 900 und 1.100 kWh pro Jahr und kWp(eak) installierte Leistung angenommen. Höhere Erträge sind an sehr günstigen Standorten möglich. Dass sie allerdings im Durchschnitt über die gesamte Laufzeit der Anlage zu erreichen sind, ist eher unwahrscheinlich.

Renditeansprüche konkret definieren
Die den Aufwand bestimmenden Parameter sind prinzipiell standortunabhängig. Photovoltaikanlagen (ohne Wechselrichter) sollten auf die Dauer der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung (20 Jahre) abgeschrieben werden. Module und Trägerkonstruktion erreichen diese Mindestlebensdauer auf jeden Fall – nach Meinung der Hersteller bzw. Anbieter. Trotzdem tut sich mancher schwer, die Produktgarantie über die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre hinaus zu verlängern. Die Lebensdauer von Wechselrichtern ist in der Regel kürzer als die der PV-Module. In einer Kalkulation kann man optimistisch von etwa zehn Jahren (halbe Lebensdauer der PV-Module) ausgehen. Die Anschaffungskosten der Wechselrichter sind mit rund 15 Prozent der Gesamtinvestition relativ hoch angesetzt. In diesen Betrag soll eine Verlängerung der Garantie bzw. ein Austausch bereits eingepreist sein. Die Versicherungen (Allgefahrenversicherung, einschließlich Ertragsausfallversicherung und Betreiberhaftpflichtversicherung) sind im Beispiel mit 10 Euro/kWp installierter Leistung angesetzt. Die sonstigen Betriebskosten betragen 1,5 Prozent der Anschaffungskosten. Aus diesem Betrag sollten sich Zählermiete, kleinere Instandhaltungsmaßnahmen sowie Buchführungs- und Steuerberatungskosten abdecken lassen.

Durch Umformung der einfachen Formel zur Berechnung der Gesamtkapitalrendite (Gewinn plus Zinsansatz geteilt durch die halben Anschaffungskosten) lassen sich die spezifischen Anschaffungskosten einer schlüsselfertigen Photovoltaikanlage bei einer gewünschten Rendite näherungsweise bestimmen. Die Ergebnisse sind in Abbildung 1 zusammengefasst. Wer mit einer geringen Kapitalrendite zufrieden ist – sechs Prozent sind die absolute Untergrenze, sonst reicht es nicht für die marktübliche
Verzinsung des Fremdkapitals –, kann relativ hohe Anschaffungskosten hinnehmen. Kleinanlagen dürften je nach Stromertrag zwischen 2.800 und 3.400 Euro/kWp ohne Umsatzsteuer kosten. Ab 30 kWp vermindert sich mit zunehmender Anlagenleistung die spezifische Vergütung. Die Anschaffungskosten müssen dementsprechend bei einem gleichbleibenden Renditeanspruch sinken. Eine 250-kWp-Anlage muss beispielsweise unter sonst gleichen Annahmen um 210 bis 260 Euro/kWp billiger sein. Will man eine dem Investitionsrisiko eher angemessene Kapitalrendite erzielen, sind mindestens zehn Prozent anzusetzen. Die tragbaren Anschaffungskosten einer kleinen Dachanlage liegen dann an schlechteren Standorten in einer Größenordnung von 2.300 Euro/kWp. An sehr guten Standorten können bis zu 2.900 Euro/kWp investiert werden. Große Dachanlagen müssen unter sonst gleichen Annahmen um 180 bis 220 Euro/kWp günstiger sein.

Ulrich Keymer, LfL Agrarökonomie, München,ulrich.keymer@lfl.bayern.de

beschrifutng
Abbildung 1: Spezifische Anschaffungskosten einer PV-Dachanlage bei unterschiedlichen Stromerträgen und Renditeansprüchen


Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!