Gute Nachricht bezüglich der GEMA-Gebühren für Praxisinhaber

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Was jahrzehntelang in der deutschen Rechtsprechung umstritten war, hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 15.3.2012 (Az: C-135/10) entschieden: Die Wiedergabe von Musik in einer Arztpraxis ist keine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne der einschlägigen internationalen Verträge und insoweit auch des deutschen Urheberrechts.

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