Bundesregierung entschärft Doppelförderungsverbot im EEG 2017

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Das in den letzten Wochen zu heftigen Diskussionen führende Doppelförderungsverbot der Bundesregierung wurde nun aufgrund einer kurzfristigen Änderung im EEG 2017 abgeschwächt. Es ist kein Verlust der EEG-Vergütung mehr zu befürchten!

Hintergrund

Bis vor kurzem war für die Anlagenbetreiber unklar, wie sich das beschlossene Doppelförderungsverbot in der Praxis auswirken wird (wir berichteten). Nun hat der Bundestag mit Entscheidung vom 15.12.2016 hierzu folgendes konkretisiert: Liegt eine gleichzeitige Inanspruchnahme einer EEG-Vergütung und eine Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 StromStG vor, wird künftig die EEG-Vergütung um die in Anspruch genommene Stromsteuerbefreiung reduziert. Dies gilt auch rückwirkend für 2016 und wird in § 53c des EEG 2017 geregelt.

Handlungsempfehlung

Betroffene Anlagenbetreiber können aufatmen! Die EEG-Vergütung ist also nicht in Gefahr, im Falle einer Kollision von EEG-Vergütung und Stromsteuerbefreiung wird die vom Netzbetreiber ausgestellte Leistungsabrechnung um die gewährte Stromsteuerbefreiung gekürzt. In diesen Geltungsbereich fallende Mandanten sind also nicht dazu angehalten, diesbezüglich etwas zu unternehmen. Sie werden von ihrem Netzbetreiber entsprechend informiert.

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