(Ver-)Erben – aber richtig!

(Ver-)Erben – aber richtig!

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Die Villa Moosen in Moosen hat im August ihre Veranstaltungsreihe für Interessierte aus Nah und Fern fortgesetzt. Am 29.08.2013 referierten Herr Rechtsanwalt Thomas Schinhärl von der ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie Herr Andreas Bachmeier von der ECOVIS Unternehmensberatung GmbH über das Thema „(Ver-)Erben – aber richtig!“.
Vor vollem Haus brachten die Referenten dem aufmerksamen Publikum zunächst Grundzüge des deutschen Erbrechts näher. Die Referenten gingen insbesondere auf gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht und die Probleme mit der Entstehung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften ein. Neben den Beispielen, die die Referenten Bachmeier und Schinhärl mitgebracht haben, wurde das an sich auf den ersten Blick trockene juristische Thema mit den Fragen und Beispielen der Hörer sehr schnell lebendig und griffig.
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So dann sind die Referenten auf das Thema Testamentsgestaltung eingegangen, um ihren Hören aufzuzeigen, dass man unerwünschte gesetzliche Erbfolgen auch gestalterisch vermeiden kann. Sie wiesen bei allen Testamentsvarianten auf die strikte Formeinhaltung hin, die der Gesetzgeber den Testierenden auferlegt. Hält er diese nämlich nicht ein, wird der letzte Wille nicht berücksichtigt und der Erblasser fällt – ungewollt – wieder in die gesetzliche Erbfolge zurück. Auch bei diesem Teil kamen sehr viele Fragen und eigene Erfahrungen zur Diskussion und Sprache.
Danach sind die Referenten auf die lebzeitige Übertragung von Vermögensgegenständen eingegangen. Jeder der Hörer hat sich wiedergefunden, unabhängig davon, ob er als Privatier mit Einfamilienhaus, Gewerbetreibender oder landwirtschaftlicher Unternehmer da war.
Abschließend haben die Referenten den Zuhörern noch erbschafts- und schenkungssteuerliche Aspekte aufgezeigt, insbesondere ist man auf verschiedenen Steuerklassen und Freibeträge je nach dem Grad der Verwandtschaft eingegangen. Einigermaßen beruhigt waren die Hörer bei den nicht unerheblichen Freibeträgen bei Ehegatten und Kindern. Überrascht waren sie dagegen bei den sehr niedrigen Freibeträgen bei Geschwistern. Die Referenten haben den Vortrag mit einem abschließenden Beispiel hinsichtlich einer schenkungssteuerlichen Belastung bei der Vererbung eines Einfamilienhauses und etwas Barvermögen bei einem kinderlosen, unverheirateten Erblasser aufgezeigt und wie man durch geschickte Gestaltung Steuerlast absenken kann.
Während Herr Schinhärl seinen Schwerpunkt auf die juristische Beleuchtung des (Ver-)Erbens legte, stellte Herr Bachmeier den Blickwinkel und die Sichtweise der Banken dar. Die Themen Erben, Schenken und lebzeitige Übergabe sind Sachverhalte und Lebenslagen, die nie ein rein rechtliches, rein steuerliches oder rein Banken technisches Thema sind. Vielmehr haben diese Themen eine rechtliche, steuerrechtliche und oftmals auch bankmäßige Fassette, die nur gemeinsam gelöst werden kann. Dem Übergeber ist nicht geholfen, wenn der Rechtsanwalt gemeinsam mit dem Steuerberater und Mandanten den rechtlich und steuerlich optimalen Übergabevertrag entwickelt, aber am Ende die Bank das Konzept nicht mitträgt, beispielsweise weil sie dem Übergeber die Eintragung eines Wohnrechts oder des Austrags an der Wohnimmobilie oder der Hofstelle an erster Rangstelle verweigert.
Am besten kann man sich davor schützen, wenn die Übergabe sehr frühzeitig und ohne Zeitdruck mit allen Beteiligten geplant und abgesteckt wird. Danach muss jeder Bereich seine Hausaufgaben machen. Dies ist ein Garant, dass am Ende auch die Wünsche von Übergeber und Übernehmer und deren Familien und Geschäftspartnern bei der Übergabe umgesetzt werden.
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Frau Levin-Gerland von der Villa Moosen bedankte sich bei den Referenten, aber auch bei den Zuhörern für ihr Kommen, ihre Fragen und Beiträge.