Sanierungskonzept oder Sanierungsgutachten?

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Stellungnahme von Herrn Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Joachim Wieker zum IDW ES 6

 


 
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
-Geschäftsstelle-
Postfach 32 05 80
40420 Düsseldorf

Rostock, 28.10.2011

 
Änderungs- und Ergänzungswünsche zum Entwurf einer Neufassung IDW Standard: „Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten (IDW ES 6 n.F.)“
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großem beruflichen Interesse haben ich die Neufassung des IDW Standards „Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten“ gelesen.
Die vorgenommenen Klarstellungen zur Herstellung eines deutlichen Bezugs zwischen dem Standard und der BGH-Rechtsprechung halte ich für gelungen.
Grundsätzlich bin ich aber der Überzeugung, dass die Bezeichnung „Erstellung von Sanierungskonzepten“ schwer vereinbar ist mit einer wesentlichen Neuerung des IDW ES 6.
Ein Sanierungskonzept beschreibt aus meiner Sicht Sanierungsziele und Sanierungsmaßnahmen und umfasst nicht notwendigerweise eine wertende, gutachterliche Aussage eines unabhängigen und fachkundigen Dritten zur Sanierungsfähigkeit.
Der ES 6 stellt aber in Rn. 152 klar, dass die Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit ein Pflichtbestandteil der Schlussbemerkung sein muss.
Aus diesem Grund stelle ich zur Diskussion, ob die Bezeichnung Sanierungskonzept in Sanierungsgutachten zu ändern ist.
Falls rechtliche oder andere Gründe gegen eine solche Umbenennung sprechen, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir diese darlegen könnten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kfm. Joachim Wieker
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater