Patronatserklärung ist nicht gleich Patronatserklärung

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Urteil des BGH: Auch eine harte Patronatserklärung beseitigt objektive Zahlungsunfähigkeit nicht
 
Mit Entscheidung vom 19. Mai 2011 hat der BGH seine Rechtsprechung zum Thema Patronatserklärungen weiter fortgeführt. Eine harte Patronatserklärung, die die Muttergesellschaft an einen Gläubiger gerichtete hat, beseitigt die objektive Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft nicht.
 
– Urteil des BGH (PDF)
 
(Quelle: BGH vom 19. Mai 2011, IX ZR 9/10)