Neufassung des IDW S 6 stellt deutlichen Bezug zwischen dem Standard und der BGH-Rechtsprechung her
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7. September 2011
IDW veröffentlicht Entwurf einer Neufassung zum S 6
Wesentliche Neuerungen der Neufassung sind, dass eine Aussage zur Sanierungsfähigkeit in der Schlussbemerkung verpflichtend ist, dass bereits eingeleitete Sanierungsmaßnahmen zu benennen sind und, dass bei kleineren Unternehmen das Ausmaß der Untersuchungen und die Berichterstattung an die geringer Komplexität und Größe anzupassen sind. (Quelle: FN-IDW 11/2011, S. 698 ff.)
– Link zum IDW
– Entwurf einer Neufassung IDW Standard
– Vergleich IDW S6 und IDW ES 6