Kündbarkeit von Patronatserklärungen

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BGH nimmt Stellung zur Kündbarkeit von Patronatserklärung in der Krise der Tochtergesellschaft
 
In seinem Urteil führt der BGH aus, dass die Patronin bei einer zum Zwecke der Beseitigung einer Überschuldung der Tochtergesellschaft übernommenen Patronatserklärung ein jederzeitiges Kündigungsrecht vereinbaren kann. Eine derartige Vereinbarungen sei Ausfluss der Privatautonomie und gelte unabhängig von der Krisensituation der Tochtergesellschaft.
(Quelle Urteil vom 20.09.2011 – BGH II ZR 296/08)