ESUG im Bundestag beschlossen

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Am 27.10.2011 wurde das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in dritter Lesung vom Deutschen Bundestag angenommen.
 
Zentrale Neuerung ist, dass künftig über einen Insolvenzplan in die Anteilsrechte der an der insolventen Gesellschaft beteiligten Personen eingegriffen werden kann, insbesondere die Möglichkeit besteht, Forderungen von Gläubigern in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte am Schuldner umzuwandeln. Gegenüber dem RegE hat es noch wichtige Änderungen gegeben. Flankierende Regelungen sollen sicherstellen, dass der Insolvenzplan alsbald vollzogen werden kann. Dafür werden die Auswirkungen auf Verträge der insolventen Gesellschaft begrenzt und mögliche Abfindungsansprüche der Altgesellschafter limitiert; ferner wird die Beschwerde gegen den Insolvenzplan nach dem Vorbild des aktienrechtlichen Freigabeverfahrens eingeschränkt.