ESUG als Lösung der Rechstunsicherheit bei Sanierungsgewinnen?

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Bundesrat beschäftigt sich u.a. mit dem Entwurf des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Beraten werden soll auch über die ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen. 
Das IDW stellt in seiner Pressemitteilung vom 14.April 2011 erneut heraus, dass es seit langem die Wiedereinführung einer gesetzlichen Regelung, die Sanierungsgewinne insgesamt von den Ertragsteuern einschließlich der Gewerbesteuer freistellt, befürwortet. „Bei der Beratung sanierungsbedürftiger Unternehmen besteht derzeit erhebliche Rechtsunsicherheit über die steuerliche Behandlung solcher Gewinne“, betont Manfred Hamannt, Mitglied des geschäftsführenden IDW Vorstands.