Datenschutz: Geschäftsgeheimnisse im Homeoffice schützen
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Datenschutz: Geschäftsgeheimnisse im Homeoffice schützen

Die Zahl der im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten nimmt stetig zu. Trotz vieler Annehmlichkeiten im Homeoffice dürfen grundlegende Anforderungen an den Geschäftsgeheimnisschutz nicht vernachlässigt werden. Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (in Kraft seit April 2019) verlangt, dass stets „angemessene Schutzmaßnahmen“ zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse getroffen werden. Unternehmensberater Andreas Bachmeier kennt die Details.

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Seit April 2019 gilt das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Deutschland. Es regelt den Schutz vertraulichen Know-hows und Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb, Nutzung sowie Offenlegung. Mit Inkrafttreten des Gesetzes haben sich die Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum Schutz von sensiblen Unternehmensdaten verschärft.

Gemäß Geschäftsgeheimnisgesetz müssen Unternehmen „angemessene Schutzmaßnahmen“ ergreifen und diese dokumentieren, damit ein Geschäftsgeheimnis auch als solches gilt. Versäumen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies, droht im schlimmsten Fall der ungestrafte Diebstahl von Schlüsselinformationen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Geschäftsgeheimnissen.

„Gerade im Homeoffice ist es äußerst schwierig, sowohl den Geheimnisschutz als auch den Datenschutz zu wahren“, sagt Andreas Bachmeier. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) ist ein Viertel der Schadenszunahme durch Cyberangriffe, die von 2019 zu 2020 zu beobachten war, auf die Risiken der Heimarbeit zurückzuführen.

Zusätzliche Gefahrenquellen im Homeoffice

Es empfiehlt sich, in gesonderten Schulungen das Bewusstsein von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die spezifischen Risiken im Homeoffice für Unternehmensgeheimnisse zu schärfen. Auch sollten eindeutige und verbindliche Regeln zum Umgang mit Unternehmensdaten sowie Geschäftsgeheimnissen im Homeoffice aufgestellt werden. Wichtig ist, Geschäftsgeheimnisse unbedingt als solche zu kennzeichnen und innerhalb des Unternehmens klar zu definieren, welche Mitarbeitenden auf welche Informationen Zugriff haben.

„Besonders sensible Geschäftsgeheimnisse (Patente, Gebrauchsmuster, Geschäftszahlen und Unternehmensstrategien) sollten in einer gesonderten Geheimhaltungsvereinbarung dokumentiert werden sowie der Umgang mit diesen durch den betreffenden Mitarbeiter geregelt sein“, rät Andreas Bachmeier. Eine Homeoffice-Richtlinie mit klaren Regelungen kann somit nicht nur faktisch den Geschäftsgeheimnisschutz wirksam ergänzen, sondern dient auch als einfach vorzulegender Nachweis für die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen, falls es zu einem Datenleck kommt.

Ferner sollte zwingend ein Virtual Private Network (VPN) Zugang für die Mitarbeitenden eingerichtet werden, der für ausreichende Authentifizierung sorgt und die übertragenen Daten verschlüsselt.

Datenschutz im Homeoffice

Oftmals wird auch der Datenschutz im Homeoffice vernachlässigt. Die Tatsache, dass Mitarbeitende im Homeoffice arbeiten, ändert nichts daran, dass bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die Verantwortlichkeit von Unternehmen für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben weiter gilt. Damit sind etwa Videokonferenzsysteme oder Messaging-Lösungen, die keine zuverlässige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung enthalten, auch im Homeoffice unzulässig.

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Auch sollten klare Regelungen zur Kommunikation im Homeoffice gemacht werden, beispielsweise ausdrückliche Verbote der Weiterleitung von beruflichen E-Mails an private E-Mail-Konten oder des Speicherns beruflicher Daten auf privaten Cloud-Diensten. Ferner sollten private Drucker nicht dafür verwendet werden dürfen, betriebliche Unterlagen zu drucken, da hierdurch sensible Geschäftsgeheimnisse im Druckerspeicher gespeichert werden.

Haben Sie Fragen zum sicheren Arbeiten im Homeoffice? Unsere Spezialist:innen unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung. Schreiben Sie uns per Kontaktformular.

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Ansprechpartner

Unternehmensberater in Dingolfing, Andreas Bachmeier
Andreas Bachmeier
Tel.: +49 8731-75 96 0
Unternehmensberater in Dingolfing
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