CSDDD: EU-Staaten verabschieden Richtlinie für nachhaltige Lieferketten
Die EU-Mitgliedstaaten haben am Freitag, den 15. März, für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gestimmt. Die Richtlinie soll europäische Unternehmen dazu verpflichten, ihre Lieferketten auf fragwürdige Umwelt- und Arbeitspraktiken zu überprüfen. Alexander Waschinger kennt die Details.
Anpassungen der Richtlinie
Nach Diskussionen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten wurden noch einige Änderungen an der EU-Lieferkettenrichtlinie vorgenommen:
- Reduzierter Anwendungsbereich: Die Richtlinie gilt nun im weiteren Zeitablauf ab 2029 für Unternehmen mit 1000 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 450 Mio. EUR.
- Verzicht auf den Hochrisikosektor-Ansatz: Das Konzept der schrittweisen Einbeziehung von Unternehmen, die die Kriterien für den Anwendungsbereich nicht erfüllen, aber in Hochrisikobranchen tätig sind, wurde aufgegeben.
- Stufenweise Anwendung nach Unternehmensgröße und Umsatz eingeführt.
Im letzten Entwurf wurden auch die Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung angepasst, bleiben aber bestehen. Diese ermöglichen es z.B. Gewerkschaften, Unternehmen zu verklagen, die sich nicht an die Vorschriften halten.
Zeitplan
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments müssen noch über die Regelungen abstimmen. Im April haben sie dazu die letzte Gelegenheit vor den Europawahlen im Juni. Die CSDDD wird voraussichtlich im April oder Mai 2024 veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
In Deutschland wird dies voraussichtlich durch eine Anpassung des LkSG erfolgen. Die weitere Umsetzung der CSDDD ist wie folgt vorgesehen:
- Mai/Juni 2024: Inkrafttreten der CSDDD, 20 Tage nach Veröffentlichung.
- Mai/Juni 2026: Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht durch EU-Staaten, voraussichtlich durch Anpassung des LkSG in Deutschland.
- 2027: Anwendung der CSDDD für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden EUR.
- 2028: Anwendung der CSDDD für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 900 Millionen EUR.
- 2029: Anwendung der CSDDD für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen EUR.
Hintergrund
Die CSDDD wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2022 vorgeschlagen. Nach Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten wurde im Dezember 2023 eine vorläufige Einigung erzielt. Die Richtlinie muss nun von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Ziel der Richtlinie ist es, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und Menschenrechts- und Umweltaspekte in die Geschäftstätigkeit und Unternehmensführung von Unternehmen zu integrieren.
Die CSDDD wird deutlich strengere Anforderungen enthalten als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Die wichtigsten Unterschiede sind:
- Erweiterte Sorgfaltspflichten: Die CSDDD umfasst die gesamte Wertschöpfungskette, während das LkSG sich auf unmittelbare Zulieferer beschränkt.
- Zivilrechtliche Haftung: Die Richtlinie führt einen neuen Haftungstatbestand für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Sorgfaltspflichten ein, der im LkSG nicht vorhanden ist. Allerdings sollen Unternehmen nicht haften, wenn Schäden ausschließlich durch Geschäftspartner verursacht werden.
- Ausgeweiteter Schutz: Die CSDDD berücksichtigt eine breitere Palette von Schutzgütern als das LkSG.
Für weitere Informationen und Beratung zur Umsetzung der CSDDD stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
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