Corona-Soforthilfe: Mehr Geld für bayerische Unternehmer

Corona-Soforthilfe: Mehr Geld für bayerische Unternehmer

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Mehr Geld über Soforthilfe, Anträge mittels Online-Plattform und gelockerte Antragsvoraussetzungen: Diese Neuerungen gelten seit 31. März für das Soforthilfeprogramm des Freistaats.

 

Online-Antrag ersetzt PDF-Formular
Seit 31. März 2020 können Unternehmer Anträge für Soforthilfen des Freistaats über ein Online-System einreichen. Nach Angaben des Bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger könne damit „alles von der Antragstellung über die Sachbearbeitung bis hin zur Auszahlung online abgewickelt werden“. Das bisherige Verfahren, Anträge per PDF-Formular zu stellen, werde dadurch ersetzt, so der Minister.

Soforthilfe mit höheren Zuschüssen
Außerdem hat der Bayerische Ministerrat beschlossen, die Corona-Soforthilfen für Firmen zu erhöhen. Ab sofort gelten folgende Zuschusshöhen

Höhe der Soforthilfe für Unternehmen

  • bis zu 5 Erwerbstätigen: 9.000 Euro
  • bis zu 10 Erwerbstätige: 15.000 Euro
  • bis zu 50 Erwerbstätigen: 30.000 Euro
  • bis zu 250 Erwerbstätigen: 50.000 Euro

Voraussetzung Liquiditätsengpass
Reagiert hat das Wirtschaftsministerium auch auf die Nachfrage vieler Selbstständiger, wie der vorausgesetzte „Liquiditätsengpass“ zu definieren sei und welche „liquiden Finanzmittel“ ausgeschöpt sein müssen. Dazu hieß es nun:
„Der Antragsteller muss glaubhaft versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (z.B. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen.“

Betrug kann zu Freiheitsstrafe führen
Wichtig ist, dass Antragsteller alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie wahrheitsgetreu vornehmen. Dazu wurde nochmals klargestellt:
„Die Soforthilfe ist eine finanzielle Überbrückung für kleinere Betriebe und Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten sind. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Beantragung ohne diese Voraussetzung zu erfüllen, Betrug ist. Der Betrugstatbestand sieht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor.“

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Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0
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