Coronahilfen: Aktuelle Informationen für Unternehmer

Coronahilfen: Aktuelle Informationen für Unternehmer

17 min.

Die neuen Details zu Bund- und Länderprogrammen für Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, stellen die Ecovis-Unternehmensberater für Sie im Corona-Newsletter zusammen.

Jetzt lesen! Rund 60 Seiten Infos zu aktuell gültigen Coronahilfen finden Sie hier zum Download:

Mittwoch, 9. Juni 2021

Aus Überbrückungshilfe III wird Überbrückungshilfe III Plus 

  • Überbrückungshilfe III wird bis Ende September 2021 verlängert
  • Unternehmen, die Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
  • Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

Neustarthilfe verlängert und erhöht

  • Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden aktuell noch überarbeitet.

Freitag, 28. Mai 2021

Überbrückungshilfe III: FAQs konkretisiert 

  • Bezüglich der Fixkostenblöcke 14 und 16 gibt es immer wieder Diskussionen, welche Kosten aufgenommen werden können
  • Derzeit sind sogenannte Positivlisten im Umlauf, bei denen es sich um unverbindliche bzw. ggf. unzutreffende Aufstellungen handelt
  • Nun wurden konkrete Beispiele für die Fixkostenblöcke 14 und 16 (Marketing, Digitalisierung, Hygiene- und Umbaumaßnahmen) herausgegeben

Härtefallhilfe 

  • Wird nur gewährt, wenn andere Hilfsangebote nicht greifen (Prüfung notwendig)
  • Mittels Einzelfallprüfungen können die Länder Unternehmen unterstützen, die nach Ermessensentscheidungen der Länder eine solche Unterstützung benötigen
  • Über Art und Höhe der Härtefallhilfe entscheidet das jeweilige Bundesland
  • Förderzeiträume unterscheiden sich je nach Bundesland
  • Insgesamt stehen 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung
  • Ein Rechtsanspruch existiert nicht

Alle Details zu den Programmen sowie Beispiele finden Sie im Download-PDF.
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Donnerstag, 8. April 2021

Neuer Eigenkapitalzuschuss in der Überbrückungshilfe III 

  • Zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, die besonders schwer betroffen sind
  • Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten (November 2020 bis Juni 2021)
  • Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt
  • Der Zuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben

Fixkostenzuschuss in Überbrückungshilfe III erhöht

  • Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, bekommen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet (bisher 90 Prozent)
  • Die Vorgaben des europäischen Beihilferechts sind für die gesamte Förderung der Überbrückungshilfe III ( inkl. Eigenkapitalzuschuss) einzuhalten

Weitere Verbesserungen in der Ü-Hilfe III

  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert
  • Veranstaltungs- und Reisewirtschaft: Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale
  • In Härtefällen können alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 begründet werden
  • Nun auch junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020 antragsberechtigt
  • Unternehmen und Soloselbstständige erhalten ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung

Mittwoch, 31. März 2021

Unterstützung für Ausbildungsbetriebe & Lockdown-II-Sonderzuschuss

  • Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert und ausgeweitet
  • Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten können bei Ausbildungsverhältnissen ab dem 1. Juni 2021 Förderungen beantragen
  • Prämien für das Ausbildungsjahr 2021 werden erhöht
  • Übernahmeprämie wird auf 6.000 Euro erhöht
  • Lockdown-II-Sonderzuschuss: Der Zuschuss beträgt einmalig 1.000 Euro pro Auszubildenden (mehr Infos in Kürze)
  • Der Antrag ist bis spätestens 31. Juli 2021 zu stellen

Neustarthilfe

  • Die Inanspruchnahme von Überbrückungshilfe III schließt einen Antrag auf Neustarthilfe aus und umgekehrt
  • Wurde ein Antrag auf Neustarthilfe gestellt, kann dieser zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurückgezogen werden, um die Überbrückungshilfe III beantragen zu können
  • An einer Lösung wird gearbeitet und soll spätestens zur Endabrechnung zur Verfügung stehen

Investitionsprogramm Landwirtschaft

  • Aufgrund der hohen Nachfrage wird in der nächsten Antragsrunde eine Interessenbekundung vorangestellt
  • Die für das erste Halbjahr 2021 eingeplanten Haushaltsmittel für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft sowie für Wirtschaftsdüngerlager sind bereits ausgeschöpft, Antragsstellung ist derzeit ausgesetzt
  • Registrierung im Online-Portal durchgehend möglich und gewünscht
  • Nach Registrierung wird eine Einladung zur „Interessensbekundung“ zugesandt (Art der Investition, Höhe, etc.)
  • Maximal in den Jahren 2021 bis 2024 förderfähige Investitionsvolumen wird auf 1 Million Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt
  • Für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gilt eine Zuwendungsgrenze von 250.000 Euro
  • Die Positivliste wurde ergänzt
  • Über einen positiven Bescheid entscheidet das Los
  • Auch neu gegründete GbRs werden gefördert

Kreditsumme KfW-Schnellkredit für Unternehmer

  • Maximal ab 01.04.2021 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro) pro Unternehmensgruppe bis einschließlich 10 Beschäftigte
  • Maximal ab 01.04.2021 1,125 Mio. Euro (bisher 500.000 Euro) pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten
  • Maximal ab 01.04.2021 1,8 Mio. Euro (bisher 800.000 Euro) pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Beschäftigten
  • Antragstellung wurde bis 31.12.2021 verlängert

Konditionen für KfW-Sonderprogramm 2020 verändert

  • Für Kredite ab 01.04.2021 bis 1,8 Mio. (bisher max. 800.000 Euro) Kreditlaufzeit maximal 10 Jahre
  • Antragstellung wurde bis 31.12.2021 verlängert

Hilfen für Reisebusbranche

  • Die Ausgleichszahlung beträgt pro Fahrzeug höchstens 17.600 Euro
  • Dem Höchstbetrag liegen 88 Einsatztage im berücksichtigungsfähigen Zeitraum (Juli 2020: 22 Einsatztage, August 2020: 22 Einsatztage September 2020: 22 Einsatztage, sowie Oktober 2020: 22 Einsatztage) sowie 200,00 Euro pro Einsatztag und Fahrzeug zugrunde
  • Eine Antragstellung ist bis 15. April 2021 möglich

Dienstag, 23. März 2021

Lockdown verlängert

  • Der Lockdown wird bis 18. April 2021 verlängert
  • In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 soll es zusätzliche Maßnahmen geben
  • Erweiterte Ruhezeit zu Ostern vom 1. April bis 5. April
  • Zusätzliche arbeitsfreie Ruhetage am 1. April sowie 3. April 2021
  • Unternehmen müssen an beiden Tagen schließen, nur Lebensmitteleinzelhandel darf öffnen
  • Voraussichtlich müssen Arbeitnehmer hierfür keinen Urlaub nehmen

Hilfen für Härtefälle (Was bisher bekannt ist)

  • Die Länder sollen in Einzelfällen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen bekommen, die eine gesonderte Unterstützung benötigen
  • Helfen soll das Programm Unternehmen, die aufgrund spezieller Fallkonstellationen von den bestehenden Hilfen unberücksichtigt bleiben, deren Existenz coronabedingt aber bedroht ist
  • Die Höhe der Unterstützungsleistung richtet sich nach den förderfähigen Fixkosten
  • Härtefallhilfe soll maximal 100.000 Euro pro Unternehmen betragen
  • Der Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021

Novemberhilfe und Dezemberhilfe

  • Im Falle von Gaststätten im Sinne von §1 Absatz 1 des Gaststättengesetzes kann die November- bzw. Dezemberhilfe für die Gaststätte wahlweise auch unabhängig von Umsätzen mit anderen wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern innerhalb desselben Unternehmens beantragt werden.
  • Die Umsatzerstattung ist dann auf die Umsätze der Gaststätte zum vollen Umsatzsteuersatz begrenzt
  • Unabhängig hiervon ist bei der beihilferechtlichen Bewertung das Unternehmen bzw. der Unternehmensverbund in Gänze zu betrachten, unter Berücksichtigung aller wirtschaftlicher Tätigkeitsfelder und Verbundunternehmen

Dienstag, 16. März 2021

Warnung

  • Wieder Phising-Mails im Umlauf: Im Anhang der Mails befindet sich ein angebliches Antragsformular zur „Überbrückungshilfe III“. Öffnen Sie diese Mail nicht
  • Telefonbetrug: Ein Sprachcomputer fordert zur Eingabe von Daten auf. Beenden Sie das Gespräch unverzüglich

Neustarthilfe

  • Nun auch Ein-Personen-Kapitalgesellschaften antragsberechtigt
  • Aufnahme der Tätigkeit bzw. Gründung muss vor dem 1. Mai 2020 erfolgt sein
  • Es darf noch kein Antrag auf Neustarthilfe gestellt worden sein
  • Nicht antragsberechtigt sind Soloselbständige, die sich zum 31. Dezember 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben
  • Nicht antragsberechtigt sind Soloselbständige, die die Geschäftstätigkeit eingestellt oder ein Insolvenzverfahren beantragt haben

Unterstützung für Reisebusunternehmen

  • Eine Verlängerung der Antragsfrist bis 15. April 2021 ist vorgesehen

Freischaffende Künstler (Soloselbständigenprogramm Bayern)

  • Bayern verlängert Förderzeitraum bis 30. Juni 2021
  • Anträge für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 können rückwirkend noch bis 31. März 2021 gestellt werden
  • In besonderen Fällen kann anstelle des Vergleichszeitraums 2019 das Jahr 2018 herangezogen werden

Donnerstag, 2. März 2021

Sonderregelungen für den Einzelhandel konkretisiert

  • Erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für verderbliche Waren
  • Hersteller und Großhändler verderblicher Waren für die Gastronomie und den Garten- und Gemüsebau können die Sonderregelung für Einzelhändler ebenfalls in Anspruch nehmen
  • Eine Abschreibung derselben Ware bei verschiedenen Unternehmen ist nicht gestattet
  • Unternehmen, die im Vergleichsmonat in 2019 mindestens 70 % ihres Umsatzes mit stationärem Handel erzielten, gelten für Zwecke dieser Regelung als antragsberechtig

Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte dem Download-PDF.

Überbrückungshilfe III

  • Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, können für November und/oder Dezember keine Überbrückungshilfe III beantragen
  • Die Überbrückungshilfe III kann dann nur beantragt werden, wenn die Anträge auf November- und/oder Dezemberhilfe zurückgenommen wurden

Oktoberhilfe 

  • Antragsberechtigt sind Unternehmer und Soloselbständige, die direkt und indirekt über Dritte vom Oktober-Lockdown betroffen waren
  • Die Hilfe bezieht sich auf die Landkreise Berchtesgadener Land und Rottal-Inn sowie die Städte Augsburg und Rosenheim
  • Anträge können bis zum 30. April über einen prüfenden Dritten eingereicht werden

Donnerstag, 18. Februar 2021

Neustarthilfe

  • Antragsberechtigt sind selbständig erwerbstätige Soloselbständige, wenn sie u.a. nachweisen, dass mindestens 51 % der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit stammen
  • Antragsberechtigt sind auch Schauspieler und Künstler mit hauptsächlich kurz-befristeten Engagements
  • Nicht antragsberechtigt sind u.a. Soloselbständige, die sich zum 31. Dezember 2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben
  • Anträge können ab sofort gestellt werden
  • Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021

Donnerstag, 11. Februar 2021

Überbrückungshilfe III

  • FAQ-Liste veröffentlicht
  • Antragsstellung ab sofort möglich
  • Reguläre Auszahlung der Hilfen durch die Länder vermutlich ab März
  • Bis dahin sind Abschlagzahlungen bis 100.000 Euro, ab 15. Februar bis 400.000 Euro/Fördermonat möglich

Corona-Maßnahmen

  • Bundesweiter Lockdown bis 7. März verlängert
  • Friseure dürfen ab 1. März die Arbeit aufnehmen
  • Über die Aufnahme des Präsenzunterrichts an Schulen entscheiden die Länder
  • Grundschüler sollen in Bayern ab 22. Februar wieder in der Schule unterrichtet werden
  • Ausgangssperre in Bayern künftig nur in Regionen mit einer Inzidenz über 100; gültig ab 22 Uhr
  • Valentinstag: Bayerische Blumenläden dürfen für vier Stunden öffnen

Donnerstag, 4. Februar 2021

Gastronomie

  • Senkung des Steuersatzes auf 7 % wird bis 31. Dezember 2022 verlängert

Richtlinien zur Oktoberhilfe bekannt

  • Lockdown-Hilfe für Landkreise Berchtesgadener Land und Rottal-Inn sowie Städte Augsburg und Rosenheim
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen unabhängig des Wirtschaftszweiges, Soloselbständige sowie Angehörige freier Berufe
  • Antragstellung über IHK München und Oberbayern

Verbesserungen im neuen Beihilferahmen 

  • Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 1,8 Mio. Euro (bislang 800.000 Euro) bzw. auf 270.000 Euro im Fischerei-/Aquakultursektor (bislang 120.000 Euro) und auf 225.000 Euro im Agrarsektor (bislang 100.000 Euro)
  • Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfen auf 10 Mio. Euro (bislang 3 Mio. Euro)
  • Verlängerung des Befristeten Rahmens einheitlich bis 31.12.2021 (bislang Befristung bis 30.06.2021, für größere Rekapitalisierungen bis 30.09.2021)

Auswirkung auf die Überbrückungshilfe II

  • Unternehmen kann nun auch Überbrückungshilfe II auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen gewährt werden
  • Den Unternehmen wird rückwirkend ein beihilferechtliches Wahlrecht eingeräumt: Überbrückungshilfe II auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen oder der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020
  • Wahlrecht wird als Teil der vorgesehenen Schlussabrechnung umgesetzt

Donnerstag, 21. Januar 2021

Neuerungen bei Überbrückungshilfe III

  • Zugang zur Ü-Hilfe III wird vereinfacht: Umsatzeinbruch von mind. 30 Prozent in einem Monat
  • Berücksichtigung besonders stark betroffener Branchen: Einzelhandel, Reisebranche, Pyrotechnikindustrie
  • Erweiterter Katalog der förderfähigen Kosten
  • Förderzeitraum verlängert: Dieser umfasst November 2020 bis Juni 2021
  • Statt bisher 200.000 bzw. 500.000 Euro können Unternehmen bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat an Überbrückungshilfen bekommen

Neustarthilfe verbessert

  • Verdopplung der Betriebskostenpauschale
  • mind. 60 % erwarteter Umsatzrückgang Jan.-Juni 2021 gegenüber Vergleichsmonaten 2019
  • Maximale Förderung von 7.500 Euro statt bisher 5.000 Euro

Donnerstag, 14. Januar 2021

November- & Dezemberhilfe

  • Antragsfrist bis zum 30. April 2021 verlängert

Überbrückungshilfe II

  • Antragsfrist bis zum 31. März 2021 verlängert

EU-Beihilferecht

  • FAQ-Liste veröffentlicht (siehe Download-PDF)

Zuschüsse für Reisebusunternehmen

  • Antragsberechtigt sind deutsche Reisebusunternehmen mit Umsatzeinbußen aufgrund der Pandemie
  • Förderfähig sind Vorhaltekosten für Reisebusse der Schadstoffklassen Euro V oder besser
  • Anträge können ab 18. Januar 2021, 9.00 Uhr, bis 15. März 2021 eingereicht werden (Achtung: Windhundprinzip)
  • Förderhöhe: max. 13.200 Euro pro Fahrzeug
  • Berücksichtigungsfähiger Zeitraum: 1. Juli 2020 bis 30. September 2020

Lockdown-Update 

  • Bayern: FFP2-Maske Pflicht im öffentlichen Personennahverkehr und Einzelhandel
  • Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort bei 7-Tages-Inzidenz von über 200
  • Betriebskantinen werden geschlossen wo möglich
  • Schulen bleiben vorerst geschlossen
  • Kinderkrankengeld: 10 Tage zusätzlich (20 Tage für Alleinerziehende)

Donnerstag, 7. Januar 2021

Lockdown geht in die Verlängerung

  • Verlängerung vorerst bis zum 31. Januar 2021
  • zusätzliche Maßnahmen im Bereich privater Zusammenkünfte, Einschränkung des Bewegungsradius, etc.
  • Abholung online oder telefonisch bestellter Waren im Einzelhandel wird ermöglicht

Beihilferecht

  • Beschränkung auf höchstens 90% / 70% der ungedeckten Fixkosten (Überbrückungshilfe II)
  • Höhe der maximalen Auszahlung auf die Höhe des Verlustes begrenzt
  • Rückzahlungspflicht kann kommen

Dienstag, 22. Dezember 2020

Soloselbstständigenprogramm (Bayern)

  • Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler, sowie Angehörige kulturnaher Berufe
  • Für den Zeitraum Oktober bis Dezember kann ein fiktiver Unternehmerlohn von bis zu 1.180 Euro je Antragsmonat beantragt werden

Novemberhilfe

  • Auszahlung von Abschlägen bis zu 50.000 Euro derzeit möglich
  • Weitere reguläre Auszahlungen vermutlich ab dem 11. Januar 2021 möglich

Dezemberhilfe

  • Neue FAQs veröffentlicht
  • Antragsberechtigt sind die gemäß Beschluss vom 28. Oktober 2020 direkt oder indirekt Betroffenen
  • Betroffene durch spätere Beschlüsse sind nicht umfasst

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

  • bei Überschuldung verlängert bis 31. Januar 2021
  • Aussetzung gilt nur für november- und dezemberhilfeberechtigte Unternehmen

Mittwoch, 16. Dezember 2020

Lockdown in Bayern
Zusätzlich zu den bundesweiten Maßnahmen, gelten in Bayern strengere Regeln

  • Nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, auch an Weihnachten und Silvester (500 Euro Bußgeld)
  • Verlassen der Wohnung während der Ausgangssperre nur mit triftigem Grund, u.a. Ausübung beruflicher Tätigkeit, medizinischer Notfall
  • Erweiterte Kontaktregeln an Weihnachtsfeiertagen: Ein Hausstand plus vier weitere Personen
  • Personal von Pflegeeinrichtungen soll zweimal pro Woche getestet werden
  • Besucher von Pflegeeinrichtungen müssen aktuellen negativen Coronatest vorweisen (max. 1 Person pro Tag)
  • Schulen und Kitas schließen, Notbetreuung für Schüler der 1. bis 6. Klasse
  • Musikschulen und Fahrschulen dürfen nur noch online unterrichten
  • Auslieferung von Paketen ist am vierten Adventsonntag erlaubt
  • Verschärfung der Maßnahmen in Hotspots bleibt vorbehalten

Ausweitung der Überbrückungshilfe III

  • Fixkosten-Zuschuss für Unternehmen, die aufgrund des Dezember-Lockdowns (ab 16.12.20) schließen müssen
  • Erstattung u.a. für Mieten, Pachten, Finanzierungskosten bis zu 50 %
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe
  • Max. Jahresumsatz 500 Millionen Euro
  • Erstattung der Fixkosten erfolgt in Abhängigkeit vom Umsatzrückgang, max. 90 % Fixkosten-Erstattung
  • Erstattung bis max. 200.000 Euro

Bauernmilliarde – Investitionsprogramm Landwirtschaft

  • Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft
  • Bis zu 40 % Förderung
  • Positivliste veröffentlicht
  • Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe
  • Anträge können ab 11. Januar 2021 gestellt werden

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Montag, 14. Dezember 2020

Lockdown 2.0 (16.12.2020 bis 10.01.2021)

  • Einzelhandel im Zeitraum 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen (Ausnahmen u.a. Lebensmittel, Drogerie, etc.)
  • Verkauf von non-food Produkten im Lebensmittelhandel darf keinesfalls ausgeweitet werden
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich Körperpflege werden geschlossen
  • Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr generell verboten
  • Lieferung und Abholung von mitnahmefähigen Speisen bleibt weiterhin möglich
  • Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum sind untersagt
  • Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken (ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre)
  • Präsenzpflicht an Schulen wird ausgesetzt
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob eine Home-Office Lösung umgesetzt werden kann
  • ACHTUNG: Diese Maßnahmen sind bundesweit umzusetzen. Je nach Infektionslage können die Bundesländer unabhängig davon weitere Maßnahmen erlassen bzw. verschärfen.

Dezemberhilfe

  • Zuschüsse von bis zu 75 % des Umsatzes aus Dezember 2019 (anteilig)
  • Die Antragsstellung wird aktuell vorbereitet (IT-Plattform)

Überbrückungshilfe III inkl. Neustarthilfe

  • Erhöhung des Förderhöchstbetrages pro Monat auf 200.000 Euro
  • Ausweitung der Antragsberechtigung
  • Katalog der erstattungsfähigen Kosten wird erweitert
  • Abschreibungen von Wirtschaftsgütern werden bis zu 50 % als förderfähige Kosten anerkannt
  • Branchenspezifische Regelung für die Reisebranche wird erweitert
  • Veranstaltungs- und Kulturbereich: interne als auch externe Ausfallkosten förderfähig
  • Soloselbständige direkt antragsberechtigt (bis 5.000 Euro)

Beratungsförderung

  • Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurde um zwei Jahre verlängert

Investitionsprogramm Landwirtschaft

  • ab 11. Januar 2021 bis zu 40% Zuschuss für Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen (Landwirtschaftliche Rentenbank)
  • Mindestinvestitionsvolumen 10.000 Euro
  • Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe

Steuerfreie Sonderzahlung an Arbeitnehmer bis 1.500 Euro

  • Verlängerung bis zum 31. Januar 2021 im Gespräch

Erleichterte Anrechnung von Nebentätigkeiten

  • Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021 für Minijobs

Mittwoch, 26. November 2020

Warnung

  • Betrügerische E-Mails im Umlauf
  • Phising-Versuch unter Vortäuschung der Identität der Europäischen Kommission

Aktuelle Entwicklung: Teil-Lockdown

  • Die am 28. Oktober beschlossenen Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember bundesweit verlängert
  • Ziel: Inzidenzwert von weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner
  • „Novemberhilfe“ wird im Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert

Novemberhilfe

  • Antragstellung ab sofort möglich
  • Rahmen für die Abwicklung der bayerischen Lockdown-Hilfe („Oktoberhilfe“) festgelegt

Stabilisierungsfonds Sachsen

  • Stabilisierungsfonds mit 370 Millionen Euro ausgestattet
  • Bis zu 800.000 Euro Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel

Investitionsprogramm für die Forstwirtschaft

  • Haushaltsmittel des Bundesprogramms „Investitionszuschüsse zu Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft“ ausgeschöpft
  • Antragstellung bis auf Weiteres ausgesetzt

Flächenprämie für Waldbesitzer

  • 500 Millionen Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in Form einer Prämie
  • Bis zu 120 Euro je Hektar

Freitag, 20. November 2020

Überbrückungshilfe III

  • Schließt direkt an Überbrückungshilfe II an
  • Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen und Kosten für Abschreibungen sollen ansetzbar sein
  • Betriebskostenerstattung von bis zu 200.000 Euro pro Monat statt bisher 50.000 Euro

Neustarthilfe (Teil der Überbrückungshilfe III)

  • Einmalige Betriebskostenpauschale für Betroffene aus Kunst und Kultur von 5.000 Euro
  • Nicht auf Leistungen der Grundsicherung u. ä. anzurechnen

Novemberhilfe

  • Indirekt betroffene Unternehmen: Definition für Antragsberechtigung erweitert
  • Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben
  • Abschlagzahlung kann ab Ende November beantragt werden (Anleitung im PDF)

Überbrückungshilfe II

  • Anträge können bis 31.01.2021 gestellt werden

Mittwoch, 11. November 2020

Novemberhilfe

  • Bayern ergänzt die Novemberhilfe um Landesmittel für Gebiete, die sich seit Oktober im Lockdown befinden

Investitionsprogramm Wald

  • Waldbesitzer erhalten einen Zuschuss aus dem Corona-Konjunkturpaket
  • 40 Prozent Zuschuss können für Investitionen in Digitalisierung und Technik der Forstwirtschaft beantragt werden
  • Die Investitionssumme muss mindestens 10.000 Euro und darf höchsten 1 Mio. Euro betragen

Montag, 9. November 2020

Details zur Novemberhilfe

  • Direkt betroffene Unternehmen sowie indirekt von der Schließung betroffene Betriebe können die Wirtschaftshilfe in Anspruch nehmen
  • Die Antragstellung übernimmt ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt
  • Soloselbständige, die max. 5.000 Euro Zuschuss beantragen, können den Antrag selbst stellen

Montag, 2. November 2020

Neues für Unternehmer zum Lockdown 

  • 75 % der Umsatzeinbußen können als außerordentliche Wirtschaftshilfe beantragt werden
  • Anträge stellen können Unternehmen, selbständige Vereine und Einrichtungen sowie die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft
  • Die Unterstützung muss nicht zurückbezahlt werden
  • Ab wann Anträge eingereicht werden können und wer die Anträge einreichen muss, ist bisher offen

Donnerstag, 29. Oktober 2020

Aktuelle Entwicklung – Lockdown ab 2. November 2020

  • Ab dem 2. November bis einschließlich 30. November 2020 wird das öffentliche Leben heruntergefahren
  • Ziel: Inzidenzwert von weniger als 50
  • Außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen bis 50 Mitarbeitern: 75 % Umsatzes des Vorjahresmonats
  • Ausweitung des KFW-Schnellkredits
  • Überbrückungshilfe III soll bestehende Maßnahmen verlängern

Überbrückungshilfe II

  • Anträge können gestellt werden
  • Ziel: Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch corona-bedingte Schließungen erhebliche Umsatzausfälle erleiden
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe des Umsatzeinbruchs

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Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0
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Unternehmensberater in Dingolfing
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Beraterseite

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Mike Rudolph
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