Härtefallhilfen unterscheiden sich je nach Bundesland

Härtefallhilfen unterscheiden sich je nach Bundesland

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Die Härtefallhilfe ergänzt die bestehenden Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder und kann nur gewährt werden, wenn andere Hilfsangebote nicht greifen. Über eine Gewährung der Hilfe entscheidet jedes Bundesland individuell. 

Bevor Härtefallhilfe beantragt werden können, ist zu prüfen, ob im Förderzeitraum Hilfen aus anderen Corona-Hilfsprogrammen erhalten

Was ist das Ziel der Härtefallhilfe?
Die Härtefallhilfe soll diejenigen Unternehmen und Selbständigen unterstützen, die aufgrund spezieller Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind. grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisen. Die wirtschaftliche Not der Unternehmen muss eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt sein.

Was unterscheidet das Programm von den bisherigen Unterstützungsprogrammen des Bundes?
Mit den Härtefallhilfen können die Länder auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Unternehmen unterstützen, die nach Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen. Es stehen einmalige Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Diese werden jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern bereitgestellt.

Wer entscheidet über Art und Höhe der Härtefallhilfe?
Über Art und Höhe der Härtefallhilfe entscheidet das jeweilige Bundesland. Die Härtefallhilfen sind eine Billigkeitsleistung. Sie werden im Einzelfall gewährt; es besteht kein Rechtsanspruch. Dies hat zur Folge, dass die 16 Bundesländer die Härtefallhilfe sehr unterschiedlich umsetzen.

Die Fördervoraussetzungen und Förderhöhe orientieren sich an den Regelungen der Überbrückungshilfe III. Bzgl. eines vorliegenden Härtefalls und den weiteren Bedingungen unterscheiden sich die Länderregelungen teilweise erheblich. Die Reglungen der Länder erläutern die entsprechenden FAQs näher. Diese sind auf der zentralen Homepage des Bundes zur Härtefallhilfe abrufbar (Link).

Das  Themenblatt des Bayerischen Wirtschaftsministeriums fasst die aktuellen Eckpunkte zusammen (Link).

Hier finden Sie eine Auflistung zu den einzelnen FAQs:

>     Baden-Württemberg>        Niedersachsen
>     Bayern>        Nordrhein-Westfalen
>     Berlin>        Rheinland-Pfalz
>     Brandenburg>        Saarland
>     Bremen>        Sachsen
>     Hamburg>        Sachsen-Anhalt
>     Hessen>        Schleswig-Holstein
>     Mecklenburg-Vorpommern>        Thüringen

Wer ist grundsätzlich antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige, die corona-bedingt eine erhebliche finanzielle Härte erlitten haben. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn sie außerordentliche Belastungen zu tragen haben, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen und bisher keine Hilfen aus anderen Programmen erhalten haben.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Unterstützung richtet sich insbesondere nach an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe ist i.d.R. auf 100.000 Euro begrenzt.

Welchen Zeitraum umfasst die Härtehilfe?
Die Förderzeiträume unterscheiden sich in den Bundesländern. In Bayern, Thüringen und Baden-Württemberg gilt der Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021. In Sachsen der Zeitraum Juni 2020 bis 30. Juni 2021.

Wie werden Anträge gestellt und bewilligt?
Die Anträge stellt wie bei der Überbrückungshilfe ein prüfender Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer). Die Anträge werden dabei über ein länderübergreifendes Antragsportal eingereicht. Die Kosten für den prüfenden Dritten, die für die Beantragung der Härtefallhilfe anfallen, sind (je nach Umsatzrückgang) bis zur vollen Höhe förderfähig.

Neben den aufgeführten Abweichungen gibt es in den Bundesländern aktuell auch Unterschiede bei den

  • Mindestbeträgen
  • der Einreichung ergänzender Formulare, und zusätzlichen Angaben
  • Ansätze von Unternehmerlöhne oder von Eigenkapitalzuschüsse
  • Antragsberechtigten (z.B. Vermieter von Ferienwohnungen)

Die Anträge bearbeiten die von den Überbrückungshilfen bekannten Bewilligungsstellen.

Wer entscheidet, ob die Härtefallhilfe gewährt wird?
Die Entscheidung über den Antrag obliegt einer sogenannten Härtefallkommission. Diese wurden in jedem Bundesland installiert. Hier gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. In Bayern entscheidet die Härtefallkommission über alle Anträge. In anderen Bundesländern entscheidet die Härtefallkommission erst ab einer bestimmten Fördersumme (ab 50.000 Euro).

Wie lange kann ein Antrag gestellt werden?
Auch hierzu weichen die Länderregelungen ab. In Bayern ist eine Antragstellung bis 31. August 2021 möglich, in Thüringen und Baden-Württemberg  bis zum 31. Oktober 2021 und in Sachsen bis zum 30. September 2021.

Weitere Besonderheiten
Das Wirtschaftsministerium Bayern weist auf seiner Homepage darauf hin, dass bisher unabhängig von den bisher veröffentlichen FAQs auf die nähere Ausgestaltung konkreter Härtefallgruppen verzichtet wurde, da sich diese erst im Lauf des Programms ausbilden werden. Die FAQs werden laufend ergänzt.

Sie haben Fragen zur Härtefallhilfe und weiteren Coronahilfen?

 

Ansprechpartner

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Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0
Alexander Waschinger
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