40 Prozent Zuschuss für Waldbesitzer: Mittel bereits ausgeschöpft

40 Prozent Zuschuss für Waldbesitzer: Mittel bereits ausgeschöpft

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50 Millionen Euro stellte der Bund im Investitionsprogramm Wald bis Ende 2021 zur Verfügung. Die Zuschüsse für nachhaltige Investitionen waren in Kürze ausgeschöpft. Weitere Mittel wurden nicht bewilligt. 

Trockenheit, Stürme und Schädlingsbefall machten Waldbesitzern in den vergangenen Jahren zu schaffen. 50 Millionen Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket sollen nun in das „Investitionsprogramm Wald“ fließen; mit dem Ziel, die Digitalisierung und Technik voranzutreiben. 40 Prozent Zuschuss erhalten Waldbesitzer, wenn sie investieren.


Innerhalb weniger Wochen waren 50 Millionen Euro an Zuschüssen ausgeschöpft. Ein Aufstockung der Mittel wurde nicht bewilligt.

Wer hat Chancen auf eine Förderung?

Die Bewilligung der Anträge zum Programm „Zuschüsse zu Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft“ richtet sich nach dem Eingangsdatum des Antrags:

  • Förderfähige Zuschussanträge, die bis einschließlich 22. November 2020 zusammen mit einem Darlehensantrag über die Hausbank bei der Rentenbank eingereicht wurden, werden von der Rentenbank sicher zugesagt.
  • Anträge, die bis 23. November 2020 eingereicht wurden, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs im Rahmen noch verfügbarer Haushaltsmittel berücksichtigt.
  • Anträge, für die die Haushaltsmittel ab einem bestimmten Zeitpunkt am 23. November 2020 nicht mehr ausreichen, können nicht bearbeitet werden. Diese Antragssteller erhalten einen Ablehnungsbescheid.

Alle Anträge, die ab dem 24. November 2020 über die Hausbank eingereicht wurden, werden abgelehnt.  Den Antragstellern geht ein Ablehnungsbescheid zu.
Das Onlineportal zur Antragstellung im Programm „Zuschüsse zu Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft“ des BMEL wird nicht erneut geöffnet.

Im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ werden alle grundsätzlich förderfähigen Anträge, die ab dem 11. Januar 2021 im Förderportal erfolgreich abgeschlossen wurden und spätestens nach zwei Monaten über die Hausbanken bei der Rentenbank eingereicht wurden, bewilligt. Die nächste Antragsrunde im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ soll voraussichtlich auf das Frühjahr 2021 vorgezogen werden. Die Registrierung für das Förderportal ist fortlaufend möglich.


Alle Details zum Investitionsprogramm Wald

In 7 Schritten zum Zuschuss

  1. Prüfen, ob eine Antragsberechtigung vorliegt
  2. Prüfen, ob das Vorhaben in der aktuellen Positivliste aufgeführt ist
  3. Vorab Besprechung mit der Hausbank
  4. Erstellung eines Online-Zuschuss-Antrags im Förderportal der Rentenbank
  5. Übergabe des Zuschuss-Antrags an die Hausbank
  6. Beginn des Vorhebens nach dem ein positiven Zuwendungsbescheids vorliegt
  7. Einreichen des Verwendungsnachweises im Online-Portal

Überblick: Investitionsprogramm Wald

Wer ist antragsberechtigt?
Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, darunter

  • private und öffentliche Waldbesitzer

Folgende Zuwendungsempfänger müssen die Anforderungen an Kleinst- kleine oder mittlere Unternehmen erfüllen (< 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz, max. Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro)

  • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
  • den Forstbetriebsverbänden gleichgestellte Forstverbände
  • forstliche Dienstleistungsunternehmen wie Lohnunternehmen oder forstliche Sachverständige (reine Holzverarbeiter (z.B. Sägewerke) oder Holzvermarkter sind nicht antragsberechtigt)
  • Forstbaumschulen

Wer ist nicht antragsberechtigt?

  • Zuwendungsempfänger, bei denen Bund und Länder mit mindestens 25 % beteiligt sind
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Förderfähig sind Investitionen in eine nachhaltige und umweltfreundliche Bewirtschaftung der Wälder, z.B. moderne Maschinen und Geräte
  • Digitale Lösungen für die Waldwirtschaft gemäß Positivliste (Stand: 8. November 2020).

Eine Aktualisierung der Liste mit zusätzlichen Maschinen und Geräten ist in Vorbereitung.

Welche Investitionen sind förderfähig?

  • Maschinen und Geräte zur boden- und bestandsschonenden Holzernte und -bringung (inkl. Zugpferde)
    • Gebrauchte Maschinen und Geräte sind nicht förderfähig
    • Schlepper sind nur für Forstbaumschulen förderfähig
  • Nasslager sowie Maschinen- und Lagerhallen
    • Eine landwirtschaftliche Nebennutzung ist nicht zulässig
    • Nasslager sind nur für Lohnunternehmen förderfähig
  • Hard- und Software zur IT-Unterstützung in Forstbetrieben und Holzlogistik
  • Beratung im Zusammenhang mit Investitionen in Maschinen, Geräte, Anlagen, Bauten und IT-Hardware-Ausstattung

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Investitionssumme.

  • Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10.000 Euro
  • Die max. Zuschusshöhe von je Empfänger beträgt 400.000  Euro
  • Der Zuschuss wird in Verbindung mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank aus dem „Programm Wald“ investiv bzw. nur für Forstbaumschulen „Baumschulen investiv“ ausgereicht

Wie wird ein Antrag eingereicht?
Der Zuschussantrag ist online auf der Homepage der Rentenbank zu stellen. Der Zuschussantrag ist anschließend der Hausbank vorzulegen, die diesen zusammen mit dem Antrag auf ein Refinanzierungsdarlehen für das Programm „Wald investiv“ bzw. „Baumschulen investiv“ an die Rentenbank weiterleitet.
Die Darlehen können nur über die Hausbank beantragt werden. Deshalb ist es wichtig, dass Vorhaben rechtzeitig vor Antragstellung mit Ihrer Hausbank besprechen.

Wann kann ich mit der Umsetzung der Investition beginnen?
Nachdem die Rentenbank das Vorhaben geprüft hat, wird ein Zuwendungsbescheid erteilt. Sobald der Bescheid vorliegt, kann mit der Umsetzung begonnen werden.

Wann erhalte ich den Zuschuss?

  • Ist die Investition umgesetzt, ist bei der Rentenbank ein Verwendungsnachweis einzureichen.
  • Nach Prüfung des Nachweises wird der Zuschuss auf das angegebene Konto überwiesen.
  • Das Darlehen wird unabhängig vom Zuschuss von der Hausbank ausgezahlt.

Muss der Zuschuss zurückbezahlt werden?
Nein, es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss.

Wie lange kann ich Anträge stellen?
Anträge können gestellt werden bis die bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind, längstens bis zum 31. Oktober 2021.

 

Ansprechpartner

Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0
Alexander Waschinger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0
Rainer Priglmeier
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing, München
Tel.: +49 8731-7596-0
Dr. Holger Fischer
Unternehmensberater in Nürnberg
Tel.: +49 911 20 68 5-36
Andreas Bachmeier
Unternehmensberater in Dingolfing
Tel.: +49 8731-7596-0