Legal-Tech rechtmäßig

3 min.

Ob Legal-Tech rechtmäßig ist oder nicht, war in der Vergangenheit umstritten. Die erwartete BGH-Rechtsprechung zur Rechtmäßigkeit des Legal-Tech-Portals wenigermiete.de schafft nun Abhilfe. Dabei konnte die Legal-Tech-Branche mindestens einen Etappensieg verbuchen.

BGH: Legal-Tech rechtmäßig

Der BGH hat entschieden, dass die Tätigkeit von wenigermiete.de als Inkassodienstleister (noch) von der Befugnis gedeckt ist, Inkassodienstleistungen gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 RDG zu erbringen. Dies folge bereits aus dem eher weiten Verständnis des Begriffs der Inkassodienstleistung, von dem der Gesetzgeber im Rahmen des RDG und auch das Bundesverfassungsgericht ausgegangen sei.

Das RDG diene dazu, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehrs und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen. Demgemäß bestimme § 3 RDG, dass die selbstständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen nur in dem Umfang zulässig ist, in dem sie durch das Rechtsdienstleistungsgesetz oder andere Gesetze erlaubt wird.

Ein solcher Erlaubnistatbestand finde sich in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG wieder. Nach dieser Vorschrift dürfen registrierte Personen, welche im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sind, aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen im Bereich der Inkassodienstleistung erbringen.

Das gelte auch für wenigermiete.de.

Weitere Details finden Sie hier.

Kritik am Urteil

Der Deutsche Anwaltverein warnt vor weitreichenden Folgen für den Anwaltsberuf. Zwar stärke das Urteil des BGH den Zugang zum Recht für Mieterinnen und Mieter, werfe aber auch fragen auf. Nicht erwogen habe der zuständige Senat, dass die Anwaltschaft besonderen Berufspflichten unterworfen sei. Sie leiste mit der Verpflichtung zur Übernahme von Beratungshilfemandaten ein Sonderopfer für die Allgemeinheit. Eben dieses Beratungssystem gerate durch die Entscheidung des BGH in eine Schieflage. Entweder müssen auch Legal-Tech-Anbieter verpflichtet werden, Beratungshilfe zu leisten. Ansonsten könne der Anwaltschaft dieses Sonderopfer nicht länger zugemutet werden.

Fazit

Urteile sind stets Einzelfallentscheidungen. Da sich die Strukturen der verschiedenen Legal-Tech-Unternehmen oftmals grundlegend unterscheiden, sollte aus der BGH-Entscheidung keine allgemeingültige Aussage gezogen werden. Allerdings kann sie als richtungsweisend zugunsten der Branche gewertet werden.

Aus unserer Sicht ist die Entscheidung grundsätzlich zu begrüßen. Wie es auch der DAV formuliert, stärken die Legal-Tech-Unternehmen den Zugang zum Recht. Und dies in einer Weise, die bislang auch nicht durch den stetig voranschreitenden Verbraucherschutz erreicht werden konnte.

Allerdings ist dabei zu beachten, dass sich die Beratung durch Legal-Tech-Unternehmen von der eines Anwalt bedeutend unterscheidet. Denn während Legal-Tech-Unternehmen naturgemäß (und eigentlich in keiner vorwerfbaren Weise) vor allem auf ihre Wirtschaftlichkeit bedacht sind, schulden Anwälte weiterhin den sichersten Weg zur Verwirklichung der Ziele der Mandanten. Das kann weitreichende Folgen haben.

Schließlich ist ein Vergleich häufig sehr viel wirtschaftlicher für ein Unternehmen als ein gesamter Prozess. Ein Vergleich bedeutet oftmals aber auch, dass Rechtspositionen des Auftraggebers Einbußen erfahren. Soweit die Entscheidung für einen Vergleich lediglich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten und nicht aus Sicht des Auftraggebers getroffen wird, bedeutet das gleichfalls, dass ein Verfahren vor Gericht für den Auftraggeber – eigentlich – lohnenswerter ist. Eben letzteren Weg schuldet damit auch ein Anwalt, ein Legal-Tech-Unternehmen hingegen nicht. Zwar werden die Unternehmen auch von Anwälten vertreten. Diese haben aber keine vertragliche Bindung mehr zum eigentlichen Auftraggeber, sodass es eben nicht mehr um die Verwirklichung der Ziele des Auftraggebers, sondern vielmehr um die des Unternehmens geht.

Insofern muss die Wahl für oder gegen ein Legal-Tech-Unternehmen stets unter diesem Gesichtspunkt getroffen werden.