Falsche Bewertungen bei Google

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„Dieser Mann ist ein Rabauken-Doktor“, „Einfach nur Betrüger“, oder auch „Diebe, Erpresser und Vollidioten – den Laden sollte man abfackeln!“ sind nicht wirklich originelle und erst recht nicht wünschenswerte Bewertungen eines Unternehmens. Es ist unangenehm und kann sich durchaus rufschädigend auswirken, wenn es sich bei diesen Bewertungen auch noch um Bewertungen bei Google handelt. Somit stellt sich die Frage, welche Maßnahmen gegen solche Bewertungen konkret ergriffen werden können.

Wer bestimmt den rechtlichen Rahmen für die Bewertungen bei Google?

Zwar sind viele Leute (offensichtlich) weiterhin der Meinung, das Internet sei eine rechtsfreie Zone, tatsächlich ist eine gegenteilige Auffassung jedoch richtig. Die zutreffenden Rechtsquellen für Google-Bewertungen finden sich zum einen in den entsprechenden Google-Richtlinien und zum anderen im deutschen Recht. Die Meinungsfreiheit dient dabei als eine Art Rohbau.

Was geschieht bei Zuwiderhandlungen?

Zumindest wird eine Zuwiderhandlung die Löschung des entsprechenden Beitrags zur Folge haben. Darüber hinaus sind sowohl zivilrechtliche Folgen – in Form von Schadenersatzansprüchen oder Abmahnungen – als auch strafrechtliche Konsequenzen zulasten der Verfasser denkbar.

Nicht zulässige Inhalte nach der Google-Richtlinie

Egal auf welche Weise (Rezension, Foto oder Video) die Bewertung publiziert wird, darf sie folgende Inhalte nicht aufweisen:

  • Spam und gefälschte Inhalte
  • Nicht themenbezogene Inhalte
  • Eingeschränkt zulässige Inhalte (Verweise auf sachfremde Dienstleistungen etc.)
  • Illegale Inhalte
  • Terroristische Inhalte
  • Sexuelle Inhalte
  • Anstößige Inhalte
  • Gefährliche oder abwertende Inhalte
  • Identitätsdiebstahl
  • Interessenkonflikte

Sofern die Bewertung dennoch veröffentlicht wird, reagiert Google regelmäßig (nach Meldung) schnell und nimmt eine Löschung vor.

Nicht zulässige Inhalte gemäß deutscher Gesetzeslage

In zivilrechtlicher Hinsicht sind Bewertungen grundsätzlich dann nicht mehr hinzunehmen, wenn sie eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen. Eine solche Verletzung kommt insbesondere bei unwahren Äußerungen oder reiner Schmähkritik in Betracht. Oftmals stellen diese Art der „Bewertungen“ ebenfalls ein strafrechtlich relevantes Verhalten dar.

Obwohl das Gesetz auch für Google direkt verpflichtend wirkt, ist bei Verstößen, die lediglich das Gesetz nicht aber die Google-Richtlinien tangieren, eher mit einem zurückhaltenden Einschreiten seitens des Unternehmens zu rechnen. Dementsprechend empfiehlt sich dann das Einbeziehen eines Rechtsbeistandes.

Wie gehe ich gegen nicht zulässige Bewertungen vor?

Zunächst sollten Sie prüfen, ob tatsächlich eine nicht zulässige oder falsche Bewertung bei Google vorliegt. Denn gegen berechtigte Kritik erübrigt sich jeder Versuch einer Löschung. In Zweifelsfällen kann Ihnen dabei ein Anwalt behilflich sein.

Anschließend sollten Sie den entsprechenden Beitrag bei Google melden. Das bietet sich vor allem an, wenn ein Verstoß gegen eine der einschlägigen Google-Richtlinien zu besorgen ist. Für den Fall, dass der Beitrag weiterhin nicht gelöscht wird, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Sache betrauen. Dieser wird einen juristisch fundierten Löschantrag ausarbeiten und das Löschbegehren notwendigenfalls vor Gericht durchsetzen. Dafür sollten Sie alle Beweise sichern.

Oftmals schafft auch ein konstruktiver Umgang mit den Bewertungen – egal ob berechtigt oder falsch – Abhilfe. Motivieren Sie Ihre Kunden, eigene Bewertungen abzugeben und reagieren Sie individuell auf die schlechteren Bewertungen.