Datenschutz
Änderungen für Webseitenbetreiber: Aus „TMG“ wird „DDG“ und aus „TTDSG“ wird „TDDDG“ Was hat sich gesetzlich am 14. Mai geändert?
Wie viele Millionen haben Sie heute schon gewonnen? – Die tägliche Gefahr lauert im E-Mailpostfach
Hinweisgeberschutz ist künftig auch für Kommunen und kommunale Unternehmen wichtig
Datenaustausch: EU-Kommission erklärt neue Datenschutzregelungen der USA für angemessen
Hinweisgeberschutzgesetz ab 2. Juli 2023 endlich auch in Deutschland wirksam
Hinweisgeberschutzgesetz endlich auch in Deutschland beschlossen – was sollten Unternehmen jetzt vorbereiten?
Umgang mit Auskunftsanfragen oder Widersprüchen von Kunden, Gästen, Patienten oder Beschäftigten
Digitale Mitgliederversammlung: Erleichterung für Vereine
Gute Vorsätze im neuen Jahr: Cookiefasten auf der Webseite!
Datenschutz jetzt auch in den USA?
Ansprechpartner
Dr. Daniel Kabey
Rechtsanwalt
Tel.: +49 911-206 85 34