Erbauseinandersetzung; Anwaltskosten können abziehbare Nachlassverbindlichkeiten sein
25.06.2026
In einem aktuellen Urteil stellt der Bundesfinanzhof klar, dass auch die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung und der Teilung eines Nachlasses stehen, abzugsfähig sein können. Das für Erbinnen und Erben positive Urteil erläutert Fabian Bergmoser, Steuerberater bei Ecovis in Dingolfing.
Bundesfinanzhof erkennt Anwaltskosten an
Im entschiedenen Fall stritten zwei Brüder über die Aufteilung des Nachlasses ihres Vaters. Dazu gehörten unter anderem Wertpapierdepots und mehrere Mietwohngrundstücke. Die Auseinandersetzung führte zu gerichtlichen Verfahren über die Teilungsversteigerung von Immobilien und die Aufteilung von Mietkonten. Einer der Brüder machte die entstandenen Anwaltskosten als abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer geltend. Das Finanzamt lehnte den Abzug zunächst ab. Das Finanzgericht (FG) Köln erkannte die Aufwendungen für die Erbauseinandersetzung jedoch als abzugsfähig an. Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte diese Entscheidung in seinem Urteil vom 11. März 2026 (II R 10/23).
„Die Erbschaftsteuer soll nur die tatsächliche Bereicherung, also den finanziellen Zufluss, des Erben erfassen. Deshalb dürfen Erben die Aufwendungen, die unmittelbar mit der Verteilung des Nachlasses zusammenhängen, steuerlich berücksichtigen“, erklärt Bergmoser.
Wann Kosten steuerlich abziehbar sind
Nach Ansicht des Gerichts gehören nicht nur Kosten für die eigentliche Verteilung des Nachlasses zu den abzugsfähigen Aufwendungen. Auch Kosten für anwaltliche Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung können darunterfallen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kosten unmittelbar mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses zusammenhängen.
Nicht abzugsfähig sind dagegen die Kosten der Nachlassverwaltung. Diese entstehen nach der Regelung des Nachlasses und dienen lediglich der Nutzung, Erhaltung oder Verwaltung des Vermögens. „Nicht jede Ausgabe nach einem Erbfall wirkt sich steuermindernd aus. Entscheidend ist, ob die Kosten der Verteilung des Nachlasses oder dessen späterer Verwaltung dienen“, ergänzt Steuerberater Bergmoser.
Was Erben jetzt beachten sollten
Mit seiner Entscheidung bestätigt der BFH seine bisherige Rechtsprechung und stellt klar, dass auch Kosten für anwaltliche Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden können. „Für Erben bedeutet dies eine wichtige steuerliche Entlastung, wenn bei der Aufteilung des Nachlasses rechtliche Streitigkeiten entstehen“, so Steuerberater Fabian Bergmoser aus Dingolfing. „Betroffene sollten daher Anwalts- und Gerichtskosten sorgfältig dokumentieren und prüfen lassen, ob sie diese bei der Erbschaftsteuer geltend machen können.“
Auslandsrenten sind krankenversicherungspflichtig: Meldung an die Krankenkasse zwingend erforderlich
24.06.2026
Renten aus dem Ausland sind in der deutschen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV/PV) beitragspflichtig. Melden Rentenbezieherinnen und -bezieher diese Einkünfte nicht, drohen massive Beitragsnachforderungen.Warum das besonders tückisch für Personen ist, die ihre ausländische Rente früher erhalten als die deutsche, erklärt Tanja Eigner, qualifizierte Person Rentenberatung bei Ecovis in München.
Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, die früher im Ausland gearbeitet haben, tappen oftmals in eine teure Beitragsfalle. Denn ob sie eine Rente aus Italien, eine Pension aus der Schweiz oder eine staatliche Rente aus den USA bekommen: Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, muss auf seine Rente aus dem Ausland Beiträge leisten.
Besonders tückisch ist die Situation für Personen, deren ausländische Rente deutlich früher beginnt als die deutsche. Viele Bürgerinnen und Bürger mit Erwerbsbiografien in mehreren Ländern wissen nicht, dass jede gesetzliche Rente aus dem Ausland in der deutschen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig ist. Das gilt auch dann, wenn sie in Deutschland noch voll berufstätig sind und die deutsche Rente noch gar nicht beantragt haben.
Gleiches Recht für alle Einkommen
Es spielt keine Rolle, ob das Geld im In- oder Ausland erwirtschaftet wurde. Selbst wenn im Auszahlungsland bereits Steuern oder Abgaben entrichtet wurden, bleibt die Rente in Deutschland beitragspflichtig, wenn der Rentenbezieher in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist. „Die gesetzliche Systematik ist hier eindeutig“, erklärt Ecovis-Rentenexpertin Eigner: „Ausländische gesetzliche Renten werden wie deutsche Renten behandelt.“
Währungsumrechnung und Vergleichbarkeit
Die Umrechnung von Fremdwährungen in Euro erfolgt dabei nach strengen sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben (insbesondere nach Paragraph 17a SGB IV oder EU-Verordnungen). Voraussetzung für die Beitragspflicht ist lediglich, dass die ausländische Leistung mit einer deutschen gesetzlichen Rente vergleichbar ist. Dieses Kriterium trifft auf die meisten staatlichen Sozialrenten zu.
Risiko Nachzahlung
In vielen Staaten beginnt der Bezug einer gesetzlichen Rente deutlich früher als in Deutschland. Erhalten Versicherte bereits eine ausländische Rente, während sie in Deutschland noch als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, besteht trotzdem eine unmittelbare Beitragspflicht. Eine automatische Datenübermittlung ausländischer Rententräger an deutsche Krankenkassen findet in der Regel nicht statt. Die Krankenkasse kann ausländische Renten daher nicht von sich aus erkennen. Der Bezug einer gesetzlichen Auslandsrente ist daher unverzüglich der Krankenkasse mitzuteilen. Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber zudem darüber informieren, dass neben dem Arbeitsentgelt weitere beitragspflichtige Einnahmen, zum Beispiel Renten, bestehen. Die Art und die genaue Höhe müssen sie dem Arbeitgeber dabei nicht offenlegen.
„Viele Betroffene gehen davon aus, dass die Krankenkasse automatisch über ausländische Renten informiert wird. Das ist aber meistens nicht der Fall“, sagt Eigner „Wer seine Einkünfte offenlegt und frühzeitig das Gespräch mit der Krankenkasse sucht, kann vermeiden, dass sich Beitragsschulden über Jahre unbemerkt aufbauen.“
Die Kostenfalle: Kein Zuschuss vom Rententräger
Ein weit verbreiteter Irrtum betrifft die Höhe der Beiträge. Während bei der deutschen Rente die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge übernimmt, sieht das bei Auslandsrenten anders aus. „Zwar wird für die Auslandsrente in der Regel nur der halbe allgemeine Beitragssatz erhoben, doch da der ausländische Rententräger keinen Anteil übernimmt, trägt der Versicherte die gesamte Last allein“, erklärt Eigner. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung, den Rentenempfänger in voller Höhe selbst bezahlen müssen.
E-Rechnung: Wer jetzt nicht handelt, riskiert den Vorsteuerabzug
24.06.2026
Seit dem Jahr 2025 gilt die Pflicht zur E-Rechnung. Doch viele Unternehmen sind noch nicht vorbereitet. Wer wichtige Anforderungen übersieht, riskiert schon jetzt den Verlust des Vorsteuerabzugs und damit bares Geld. Fabian Bergmoser, Steuerberater und Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing, erklärt die Details.
Die Umsetzung der E-Rechnung in Deutschland ist in vollem Gange. Bereits seit dem Jahr 2025 müssen sich Unternehmer der E-Rechnung stellen und diese schrittweise umsetzen. Grundlage für die E-Rechnung ist das Wachstumschancengesetz. Ziel ist es, den Rechnungsverkehr zu digitalisieren und Steuerbetrug zu reduzieren. Für Unternehmen bedeutet das jedoch vor allem eines: Sie müssen ihre Prozesse rechtzeitig anpassen. Wer das versäumt, riskiert finanzielle Nachteile.
Vorsteuerabzug nur bei korrekter E-Rechnung
Besonders kritisch ist der Vorsteuerabzug. Denn dieser ist künftig an die E-Rechnung geknüpft. Liegt eine Rechnung demnach nicht im richtigen Format vor, besteht kein Vorsteuerabzug. „Der größte Fehler ist zu glauben, man habe noch Zeit“, sagt Steuerberater Bergmoser. „Beim Empfang von E-Rechnungen gibt es keine Übergangsfrist. Wer hier seit 2025 nicht vorbereitet ist, verliert im Zweifel sofort den Vorsteuerabzug.“
Fehlerquellen bei der Rechnungsprüfung
Nicht jede E-Rechnung ist automatisch korrekt. Gerade bei hybriden Formaten, bei denen ein Bildteil und ein strukturierter Datensatz kombiniert werden, kommt es immer wieder zu Abweichungen zwischen beiden Elementen. „Entscheidend ist jedoch ausschließlich der strukturierte Datensatz. Ist dieser inhaltlich nicht korrekt, ist der Vorsteuerabzug gefährdet“, warnt der Steuerprofi. Vorsicht ist auch beim Verbuchen geboten. Wird die Verbuchung nach einem falschen Bildteil vorgenommen, können sich schwerwiegende umsatzsteuerrechtliche Fehler in die Finanzbuchhaltung einschleichen.
Übergangsfristen laufen bald aus
Auch der Zeitfaktor erhöht den Druck. Noch gelten Übergangsregeln für den Versand von E-Rechnungen. Papier- oder PDF-Rechnungen sind bis Ende 2026 zulässig. Ab dem Jahr 2027 wird dies jedoch stark eingeschränkt. Unternehmen mit höheren Umsätzen müssen dann verpflichtend E-Rechnungen ausstellen. Spätestens dann wird auch die Zahl eingehender E-Rechnungen deutlich steigen. „Unternehmen sollten das Jahr 2026 nicht als Schonfrist verstehen, sondern als letzte Gelegenheit zur Umsetzung“, so der Ecovis-Experte. „Wer erst reagiert, wenn Geschäftspartner nur noch E-Rechnungen akzeptieren, gerät schnell in Liquiditätsprobleme.“
Risiko für Zahlungseingänge
Denn die Auswirkungen gehen über den Vorsteuerabzug hinaus. Fehlt eine korrekte E-Rechnung, können Kunden Zahlungen zurückhalten. Damit wird aus einem formalen Fehler schnell ein echtes wirtschaftliches Risiko.
Was Unternehmen jetzt tun sollten:
Eigene Prozesse prüfen: Können E-Rechnungen empfangen und verarbeitet werden?
Zentrale E-Mail-Adresse für Rechnungen einrichten
Software auf E-Rechnungsfähigkeit testen oder anpassen
Rechnungsprüfung auf strukturierte Datensätze ausrichten
Mitarbeiter schulen und klare Abläufe definieren
Blick nach vorn: EU-Pläne im Hintergrund
Ein zusätzlicher Blick in die Zukunft zeigt: Die E-Rechnung ist nur ein Zwischenschritt. Die Europäische Union plant mit dem Projekt „VAT in the Digital Age“ ein einheitliches Meldesystem für Umsätze ab Juli 2030. Unternehmen sollten daher schon heute auf Systeme setzen, die sich weiterentwickeln lassen.
Kürzung von Hinterbliebenenrenten: Den gesetzlichen Spielraum gegen Abzüge nutzen
23.06.2026
In Deutschland beziehen mehr als fünf Millionen Menschen eine Hinterbliebenenrente. Die Unwissenheit über die Einkommensanrechnung ist jedoch groß. Welche Pflichten Hinterbliebene treffen und wie sich finanzielle Einbußen durch geschickte Strategien minimieren lassen, erläutert Tanja Eigner, qualifizierte Person Rentenberatung bei Ecovis in München.
Der Anrechnungs-Check: Welche Einkünfte zählen?
Das aktuelle Rentenrecht kennt bei der Anrechnung von Einkünften kaum noch Ausnahmen. Während früher primär klassische Arbeitseinkommen und eigene Altersrenten relevant waren, erfasst der Gesetzgeber heute fast jede Einnahmequelle. Dazu gehören mittlerweile auch Erträge aus Vermietung und Verpachtung sowie Gewinne aus Kapitalanlagen (neues Recht).
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) legt für die Berechnung jedoch nicht das tatsächliche Nettoeinkommen zugrunde. Stattdessen wird das Bruttoeinkommen über gesetzlich fixierte Prozentsätze auf ein fiktives Nettoeinkommen heruntergerechnet.
Übersteigt dieser berechnete Wert den aktuellen Freibetrag, wird es teuer: Jedes darüber liegende Einkommen verringert die Witwen- oder Witwerrente pauschal um 40 Prozent. Zum 1. Juli 2026 steigt dieser maßgebliche Freibetrag bundesweit auf 1.122,53 Euro im Monat.
Leben waisenrentenberechtigte Kinder im Haushalt, erhöht sich diese Grenze entsprechend um 238,11 Euro pro Monat und Kind.
Eine kleine Beispielrechnung
Eine angestellte Witwe verdient monatlich 2.000 Euro brutto. Zur Ermittlung des fiktiven Nettowerts zieht die Rentenversicherung einen Pauschalsatz von 40 Prozent ab. Als Berechnungsgrundlage verbleiben somit 1.200 Euro fiktives Nettoeinkommen.
Meldepflichten und das „Zehn-Prozent-Zeitfenster“
Die DRV überprüft die Einkommensverhältnisse einmal jährlich. Unabhängig davon sind Hinterbliebene jedoch gesetzlich verpflichtet, jede Einkommensänderung eigenständig und unverzüglich zu melden.
Als Basis für die Rentenhöhe dient grundsätzlich das Einkommen des vorherigen Kalenderjahres. Das laufende Gehalt wird nur dann herangezogen, wenn es das Vorjahresniveau um mindestens zehn Prozent unterschreitet.
Diese Regelung lässt sich gezielt nutzen: Sinkt das Einkommen im laufenden Jahr – etwa durch eine bewusste Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit oder den Bezug von Krankengeld (auch bei der Pflege eines kranken Kindes) – um mehr als ein Zehntel, können Hinterbliebene sofort eine Neuberechnung beantragen. Das verhindert eine unnötige Rentenkürzung.
Wichtiger Warnhinweis
Einkommenssteigerungen oder tarifliche Einmalzahlungen wirken sich im laufenden Jahr hingegen nicht sofort negativ aus. Sie fließen erst zum darauffolgenden 1. Juli in die reguläre Rentenanpassung ein.
Gefahr der „Nullrente“: Selbst aktiv werden
Erreicht das eigene Einkommen eine Höhe, die den Rentenanspruch rechnerisch komplett aufzehrt, schaltet die DRV auf eine Nullrente um. Der Anspruch bleibt zwar dem Grunde nach bestehen, die DRV stellt jedoch die Auszahlung ein. Eine automatische Überprüfung, ob das Einkommen zu einem späteren Zeitpunkt wieder sinkt, erfolgt durch die Behörde nicht. Betroffene müssen in diesem Fall zwingend selbst die Initiative ergreifen und einen offiziellen Überprüfungsantrag stellen.
Gestaltungsspielräume
Minijob-Option: Wer die reguläre Altersgrenze erreicht hat und einen Minijob ausübt, ist in der Regel rentenversicherungsfrei. Der Verzicht auf diese Versicherungsfreiheit kann sich jedoch doppelt lohnen: Durch die Zahlung des eigenen Eigenanteils von 3,6 Prozent entstehen nicht nur zusätzliche eigene Rentenansprüche. Auch bei der Witwenrente ergibt sich ein Vorteil, da das Einkommen durch einen höheren Pauschalsatz (40 Prozent) auf das fiktive Netto heruntergerechnet wird.
Langzeitarbeitskonten: Eine weitere Möglichkeit bieten Arbeitszeit- oder Lebensarbeitszeitkonten. Überstunden, Bonuszahlungen, Urlaubstage oder Teile des Bruttogehalts lassen sich hier steuersparend einbringen, anstatt sie direkt als anrechenbares Einkommen fließen zu lassen.
Teilrente: Durch den gezielten Verzicht auf einen minimalen Bruchteil der eigenen Altersrente – den Wechsel in eine Teilrente – sinkt das für die Einkommensanrechnung relevante Einkommen. Dadurch verringert sich der anzurechnende Betrag oberhalb des Freibetrags, was die Kürzung der Witwenrente minimiert.
Fazit: Rechtzeitige Beratung schützt vor Verlusten
Bei der Hinterbliebenenrente entscheiden oft bürokratische Details über Tausende Euro. Neben der Art des Einkommens spielen das Timing der Meldung und die Nutzung von Freibeträgen eine Schlüsselrolle. Wer die Spielregeln kennt, kann seine Ansprüche sichern und böse Überraschungen oder Rückforderungen vermeiden.
„Betroffene sollten ihre Einkommensstruktur regelmäßig und vorausschauend analysieren“, empfiehlt Ecovis-Rentenberaterin Tanja Eigner. „Nur wer bei beruflichen oder privaten Veränderungen zeitnah reagiert, schöpft die gesetzlichen Spielräume optimal aus.“
Von der Angestellten zur Praxisinhaberin: Wie Dr. Fabia Flensberg ihre Zahnarztpraxis erfolgreich aufgebaut hat
18.06.2026
Zehn Jahre lang arbeitete Fabia Flensberg als angestellte Zahnärztin. Heute führt sie in Velbert ihre eigene Praxis floss & flair. Sie zeigt, dass eine hochmoderne Praxisführung und ein menschliches Arbeitsklima keine Gegensätze sind.
Fabia Flensberg wollte nicht nur behandeln. Sie wollte ihre eigene Zahnarztpraxis gestalten. Während ihres Mutterschutzes plante sie den Weg in die Selbstständigkeit, knüpfte Kontakte zu Banken und Marketingprofi s und wählte einen Namen für ihre Praxis: floss & flair steht für ihr Ziel, professionelle Zahnmedizin mit einer Wohlfühlatmosphäre zu verbinden. Als ihr Sohn gerade sechs Wochen alt war, fand die heute 36-Jährige schließlich eine geeignete Fläche im Ärztehaus in Velbert, um ihre Ideen umzusetzen. Gemeinsam mit ihrer Familie entschied sie sich 2025 für die Gründung – und eine Komplettrenovierung. Heute verfügt die Praxis über fünf moderne Behandlungszimmer.
Empathie schlägt Fachkräftemangel
Dem Personalmangel in der Branche begegnet Flensberg mit echter Wertschätzung. Aus sechs Mitarbeiterinnen wuchs ein Team von elf Frauen. „Dass wir ein reines Frauenteam sind, liegt zwar eher an der Branche, aber es erzeugt eine eigene Dynamik, die empathisch und unterstützend ist“, erklärt Flensberg. Anfang 2026 mietete sie eine zusätzliche Etage an. Dort entstanden moderne Umkleiden und eine Terrasse sowie ein großer Konferenzraum für künftige Fortbildungen – als gezielte Investition in die Arbeitsqualität ihrer Mitarbeitenden.
Ein Marathon – auch für die Familie
Die Inhaberin begreift die Selbstständigkeit als Marathon. „Man sagt oft, es brauche ein ganzes Dorf, um ein Kind großzuziehen. Wenn dann noch eine Praxisgründung dazukommt, gilt das erst recht“, sagt Flensberg. Ihr privates Netzwerk und eine gleichberechtigte Elternschaft machen diesen Weg möglich. Wirtschaftliche Sicherheit behält sie dabei stets im Blick und spricht Themen wie Rentenlücken offen an.
Delegieren als Erfolgsfaktor
„Ich bin Perfektionistin. Damit kann man sich selbst im Weg stehen“, sagt Flensberg selbstkritisch. Delegieren und Prioritäten setzen ist deshalb jetzt angesagt. Und damit sie sich neben der Praxisführung auch auf weitere Projekte wie das geplante Praxislabor konzentrieren kann, vertraut sie auf Ecovis. Mirco Kannenberg, Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen bei Ecovis KSO in Mülheim an der Ruhr, begleitet sie seit der ersten Stunde. Seine Kanzlei verantwortet die Finanzbuchhaltung sowie die Lohnabrechnung für das gesamte Team.
HINTERGRUND
Über floss & flair
Die Zahnarztpraxis in Velbert bietet unter der Leitung von Dr. Fabia Flensberg moderne Zahnheilkunde in Wohlfühlatmosphäre. Mit elf Mitarbeiterinnen und einer eigenen Etage für Fortbildungen setzt der Betrieb Maßstäbe in der Teamführung und plant mittelfristig ein eigenes Praxislabor. www.floss-flair.de
Digitalisierung im Mittelstand: Warum neue Software auch die Unternehmenskultur verändert
16.06.2026
Im Mittelstand zeigt sich, dass Digitalisierung mehr ist als ein weiteres IT-Projekt. Sie bedeutet oftmals auch einen Kulturwandel. Warum das so ist und wie Tax Technology ihre ganze Wirksamkeit entfalten kann, erklärt Uwe Reier, Geschäftsführer der Vitrinen- und Glasbau Reier GmbH im sächsischen Lauta.
Herr Reier, bitte erklären Sie in wenigen Worten, was Ihr Unternehmen macht.
Die Vitrinen- und Glasbau Reier GmbH mit Sitz in Lauta entwickelt und produziert hochwertige Vitrinen- und Glaslösungen, vor allem für Museen, Ausstellungen und anspruchsvolle Präsentationsbereiche. Wir fertigen individuelle Lösungen nach Kundenanforderungen und begleiten Projekte von der Planung über die Produktion bis zur Montage.
Viele Unternehmen führen einzelne digitale Lösungen ein, entwickeln die Gesamtarchitektur der Steuerfunktion jedoch nicht konsequent. Wie sind Sie an die Sache herangegangen?
Für uns war wichtig, Digitalisierung ganzheitlich zu betrachten. Deshalb haben wir ein ERP-System eingeführt, das zentrale Prozesse und Daten zusammenführt. Dabei wurden wir von Ecovis unterstützt, insbesondere bei steuerlichen und organisatorischen Fragestellungen. Ziel war es, Abläufe transparenter zu machen, Daten strukturiert zu erfassen und die Steuer- und Finanzprozesse sauber in die Gesamtarchitektur einzubinden.
Welche Auswirkungen hatte die Einführung?
Mit der Einführung des ERP-Systems haben sich viele Prozesse verändert. Abläufe wurden klarer strukturiert, die zentral erfassten Daten stehen schneller zur Verfügung. Gleichzeitig bedeutet Digitalisierung auch einen kulturellen Wandel im Unternehmen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen neue Systeme nutzen, Daten konsequent pflegen und stärker prozessorientiert arbeiten.
Wo sehen Sie die größten Vorteile durch die Digitalisierung?
Die größten Vorteile liegen in der Transparenz und Effizienz. Wir haben jederzeit einen besseren Überblick über unsere Zahlen, Prozesse laufen strukturierter und Entscheidungen können auf einer verlässlichen Datenbasis getroffen werden. Gleichzeitig reduziert sich der manuelle Aufwand, wodurch mehr Zeit für wertschöpfende Aufgaben bleibt.
Studie Tax Technology 3.0: Digitalisierung ist mehr als nur ein IT-Projekt (Seite 3)
Steuermythen: Was Steuertipps und -tricks von teils selbst ernannten Experten taugen (Seite 4)
Familienheimschaukel: Wie sich Vermögen steuerfrei auf den Partner übertragen lässt (Seite 7)
Immobilien-GmbH: Wann sich die Gründung steuerlich rechnet (Seite 8)
Beteiligung Minderjähriger am Unternehmen: Was es zu beachten gibt (Seite 10)
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