Auskunft über erkrankte KollegInnen
„Die KollegIn ist leider nicht im Hause“
Im Arbeitsalltag kommt es immer wieder vor, dass telefonisch die Abwesenheit der Kollegin oder des Kollegen aufgrund von Krankheit beauskunftet wird – „Die KollegIn ist leider krank und wahrscheinlich nächste Woche wieder da“. Was auf den ersten Blick harmlos erscheint, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht äußerst sensibel.
Informationen über den Umstand einer Erkrankung sind Gesundheitsdaten. Gesundheitsdaten zählen zu den sensiblen Daten und unterliegen einem besonders hohen Schutz. Bereits die Information wie lange jemand voraussichtlich krank ist, ist ein personenbezogenes Datum mit Gesundheitsbezug. Jeder von der Krankheit betroffene darf selbst entscheiden, inwieweit diese Information weitergetragen wird.
Auch scheinbar unverfängliche Aussagen wie „Sie ist länger krank!“ oder „Er fällt mindestens drei Wochen krankheitsbedingt aus!“ oder sind ohne entsprechende Befugnis unzulässig.
Externe Anruferinnen und Anrufer haben keinen Anspruch auf die sensiblen Informationen, dass jemand krank ist und auch nicht zu einer möglichen Dauer.
Bleiben Sie freundlich, aber bestimmt und teilen Sie dem Anfrager mit, dass die gewünschte Person derzeit nicht im Hause ist und Sie das Anliegen gern weiterleiten.
– Eine Maßnahme zur Schutzziel im Rahmen der Maßnahme der Vertraulichkeit –
Weitere Datenschutz Happen finden Sie hier.
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