
Bei Unternehmern liegen Geschäftliches und Privates oft dicht beieinander. Mal ist es privates Kapital, das in den Betrieb investiert wird. Mal wird der Unternehmensverkauf für die Ruhestandssicherung vorgesehen. Dabei besteht stets die Gefahr, dass man infolge einer Firmenkrise auch mit dem privaten Vermögen in Anspruch genommen wird. So haften beispielsweise Einzelunternehmer schlimmstenfalls bis zur Existenzgefährdung für die Verbindlichkeiten der Firma. Und selbst Rechtsformen wie GmbH oder GmbH & Co. KG bieten keinen vollständigen Schutz für das private Vermögen. Sorgen Sie deshalb mit Weitsicht vor: Eine ganzheitliche finanz- und betriebswirtschaftliche sowie rechtliche Lösung sichert Privatvermögen, aber auch persönliche Altersvorsorge oder Wohnimmobilien vor Haftungsrisiken.
Private Finanzen lassen sich schützen: mit der richtigen Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Vorsorgemaßnahmen sowie durch die Optimierung von Finanzierungen und der dafür hinterlegten Sicherheiten. Ihre oberste Priorität sollte neben Altersvorsorge und Erhalt von definiertem Vermögen (z. B. selbst bewohnte Immobilie) vor allem der Zukunftssicherung der Kinder und der Hinterbliebenenvorsorge für den Todesfall gelten. Bei der Umsetzung einer individuell auf Ihre Situation angepassten Strategie unterstützen wir Sie vor allem durch: