
Medizin-News
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Der kleine Unterschied zwischen Praxis und Theorie
Honorarabrechnung MVZ: Ärztlicher Leiter oder dessen Vertreter müssen Sammelabrechnung unterzeichnen
Werbung: Mediziner müssen zwischen gewerblicher und ärztlicher Tätigkeit trennen
Vertragsarztrecht: Anstellung im eigenen MVZ ist nicht mehr möglich
Medikamentenkühlung: Vorsorge für den Totalausfall treffen
Ärztliches Werberecht: Die Grenzen zwischen Information und Werbung
Ungleichbehandlung bestimmter MVZ bei Abschlagszahlungen ist nicht zulässig
Praxismietvertrag: Tückische Klippen gekonnt umschiffen
Scheinselbstständigkeit: Vorsicht bei Honorarkräften
Elektronisches Beschäftigtenverzeichnis für Mitarbeiter in der ambulanten Pflege wird Pflicht
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Tel.: +49 30 31 000 88
Rechtsanwalt in Berlin
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Marcus Bodem
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Dr. Rolf Rahm
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Harald Schleicher
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