Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen

Welche Rechtsform für Ihre Tätigkeit die beste Lösung darstellt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Dazu zählen neben dem Steuerrecht der Gegenstand des Unternehmens, die Zahl der beteiligten Personen, die gewünschte Art und Weise der Beteiligung sowie die wirtschaftlichen und persönlichen Ziele des Unternehmers. Gemeinsam mit unseren Steuerberatern analysieren wir Ihre konkrete Situation und Ihr unternehmerisches Vorhaben. Wir beraten Sie auf der Grundlage unserer langjährigen Erfahrung und unterstützen Sie in der Wahl der Rechtsform und der Gestaltung der Verträge.

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaft (GbR, oHG, KG, GmbH & Co KG)
  • GmbH / Ltd
  • Aktiengesellschaft
  • Genossenschaft
  • stille Beteiligung
  • Verein
  • Stiftung

Die Änderung der Rechtsform Ihres Unternehmens (Umwandlungsrecht)

Die Entwicklung Ihres Unternehmens kann eine Änderung der Rechtsform sinnvoll und erforderlich werden lassen. Wenn ein Einzelunternehmen in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft oder eine GmbH in eine GmbH & Co KG umgewandelt wird sind gerade die steuerrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Umwandlungen, Fusionen und Spaltungen. Steuerberater und Rechtsanwälte erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Beschlüsse und Verträge und setzen diese mit Ihnen um.

Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern

Wir stehen Ihnen nicht nur mit unserer fundierten Kenntnis und unseren Erfahrungen sowohl für Streitschlichtungen, sondern auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Ihren Mitgesellschaftern zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der ECOVIS-Kanzleien Gruppe bewerten wir Ihr Unternehmen, Ihre Geschäftsanteile und die Höhe von Abfindungen ausscheidender Gesellschafter ebenso wie die Ansprüche der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter.

Wir gestalten Ihre Ihre Verträge für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte effizient zur Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen. Wir wissen, dass es auf die Details ankommt und vermeiden nachhaltige haftungs-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen.

Wir beraten und begleiten Sie bei Ihrer schwierigen und verantwortungsvollen Tätigkeit als Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat. Wir stehen Ihnen hierfür mit unserer Erfahrung und dem interdisziplinären Wissen unserer Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Verfügung.

Wir stehenunterstützen Gesellschaftern, Gesellschaften und ihren Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten bei Konflikten und Streitigkeiten durch außergerichtliche Verhandlungen oder Prozessvertretung vor Gericht. mit unserem Wissen und unseren Erfahrungen sowohl für die Durchführung einer Streitschlichtung als auch für die Verteidigung oder Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen zur Verfügung.

  • Gestaltung der Gesellschaftsverträge
  • vorsorgende Beratung aus Anlass von Haupt- und Gesellschaftsversammlungen
  • Gestaltung von Kapitalmaßnahmen
  • Beratung aus Anlass von Unternehmensverträgen
  • Beratung bei Organschaften

Kooperationen mit anderen Unternehmen

Sie suchen nach Kooperationsformen, um den Markt gemeinsam mit neuen Geschäftspartnern zu erschließen. Wir finden mit Ihnen die optimale rechtliche und steuerliche Gestaltung Ihrer Kooperationen mit anderen Unternehmen im In- und Ausland. Dazu gehören neben der ARGE und dem Joint Venture auch Sonderformen der Kooperation.

Handels- und Vertriebsverträge

Handels- und Vertriebsverträge gehören zum Kernbereich des Unternehmens. Dabei geht es regelmäßig um den wiederholten Abschluss gleicher oder ähnlicher Verträge und um deren Controlling. Wir beraten Sie bei der Gestaltung der Verträge, Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenso wie bei der Durchsetzung der Vertragsabsprachen. Zu unseren Leistungen auf diesem Gebiet gehören:

  • Erarbeitung standardisierter Vertragsmuster
  • Entwicklung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche

Franchising

Franchising ist eine weit verbreitete Möglichkeit zum Vertrieb von Waren, Dienstleistungen und Technologien. Der kürzer werdende Zyklus von Produkten und Geschäftstypen und die steigenden Kosten für ihre Einführung in wachsenden Märkten mit unterschiedlichsten Anforderungsprofilen machen Franchising erfolgreich.

Wir beraten Unternehmer bei der Planung und dem Aufbau neuer Franchise- und anderer Vertriebssysteme.

Franchisenehmer beraten wir Anlass der die an dersich für die Teilnahme an einem Franchise- oder einem anderen Vertriebssystem interessierent sind. Wir verfügen über einschlägige Erfahrungen bei der Entwicklung und Umsetzung von Franchise- und andere Vertriebsverträgen, die einen wirksamen Schutz vor späteren rechtlichen Auseinandersetzungen bieten.

Zu unseren Leistungen auf diesem Gebiet gehören:

  • Beratung beim Aufbau von Vertriebs-, insbesondere Franchisesystemen
  • vertragliche und nachvertragliche Betreuung von Franchiseverträgen
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten
  • Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen

Handelsvertreter

Bei der Beendigung von Handelsvertreterverträgen gibt es häufig Konflikte. Das hat verschiedene Ursachen. Sie wollen derartige Streitigkeiten vermeiden. Wir helfen Ihnen dabei, indem wir mit Ihnen die rechtlichen Grundlagen für eine stabile und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Handelsvertreter gestalten. Wir beraten Sie bei der effektiven Beendigung des Vertragsverhältnisses und vertreten Ihre Interessen im Rechtsstreit.

Unternehmen + internationale Zusammenarbeit

Viele unserer mittelständischen Mandanten sind international tätige Gesellschaften, ausländische Gesellschaften oder ausländische Unternehmer. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auch im Bereich des internationalen Rechtsverkehrs.

Die ECOVIS Gruppe verfügt über ein internationales Netz von Kanzleien in Europa, Asien und den USA, zu dem ständig weitere Standorte hinzukommen. Gemeinsam mit unseren ausländischen Kollegen vor Ort vertreten wir erfolgreich Ihre Interessen. Auf dem Gebiet des internationalen Rechtsverkehrs beraten wir unsere Mandanten unter anderem in folgenden Bereichen, unter anderem in den Bereichen:

  • internationales Privatrecht;
  • internationales Zivilprozessrecht;
  • internationales Arbeitsrecht;
  • internationales Handels- und Vertriebsrecht;
  • Inbound- / Outbound-Investments;
  • internationaler Unternehmenskauf.

Verträge zwischen Unternehmen (Wirtschaftsvertragsrecht)

Neben Handels- und Vertriebsverträgen bestehen zwischen Unternehmen vielfältige Rechtsbeziehungen. Wir gestalten gemeinsam mit Ihnen die für Ihre Anforderungen maßgeschneiderten Verträge.

  • Darlehensverträge;
  • Geschäftsbesorgungsverträge;
  • Bürgschaftsverträge;
  • Mietverträge;
  • Leasingverträge;
  • Werkverträge;
  • Dienstleistungsverträge;
  • Lizenzverträge.

Ansprechpartner

Harald Schleicher
Rechtsanwalt
Tel.: +49 30 22 184 880