Umsatzsteuerpauschalierung: Der Steuersatz sinkt auch 2024
© Countrypixel - stock.adobe.com

Umsatzsteuerpauschalierung: Der Steuersatz sinkt auch 2024

2 min.

Wie in den Jahren zuvor bringt auch 2024 für Land- und Forstwirte wieder steuerliche Änderungen. Denn der Gesetzgeber senkt den Pauschalsteuersatz mit dem Jahreswechsel von 9,0 auf 8,4 Prozent.

Wie funktioniert die Pauschalierung?

Land- und Forstwirte berechnen auf ihre Umsätze die pauschale Durchschnittssätze, wenn ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr unter 600.000 Euro lag. Überschreiten sie die Grenze, müssen sie im Folgejahr mit den Regelsteuersätzen von 19 oder sieben Prozent besteuern. Für 2024 ist also der Gesamtumsatz aus 2023 maßgebend.

„In der Theorie fällt für pauschalierende Land- und Forstwirte viel Bürokratie weg“ sagt Ecovis-Steuerberater Markus Böhm in Hof. Denn sie führen die eingenommene Steuer nicht an das Finanzamt ab. Dadurch soll die Vorsteuer auf Waren und Dienstleistungen pauschal abgegolten werden. Auch wenn Land- und Forstwirte im Einkauf tatsächlich höhere Steuersätze – beispielsweise 19 Prozent – zahlen, können sie diese gegenüber dem Finanzamt nicht geltend machen.

Was ändert sich 2024?

Der Gesetzgeber überprüft die Steuersätze regelmäßig und passt diese entsprechend der branchenüblichen Vorsteuerbelastung an. Mit dem Jahreswechsel soll der Steuersatz deshalb um 0,6 Prozentpunkte sinken.

Ab 2024 berechnen pauschalbesteuernde Land- und Forstwirte die Umsatzsteuer dadurch wie folgt:

  • Landwirtschaftliche Erzeugnisse: 8,4 Prozent
  • Forstwirtschaftliche Erzeugnisse: 5,5 Prozent
  • Alkoholische Getränke: 19 Prozent

Welche Auswirkungen hat die Steuersatzänderung?

Wenn der Durchschnittsteuersatz sinkt, reduzieren sich auch die Beträge, mit dem die Vorsteuer pauschal abgegolten wird. „In der Praxis wird die Pauschalierung zunehmend uninteressanter. Ein Wechsel in die Regelbesteuerung kann sich lohnen“, so Böhm, „da dies jedoch mit mehr Bürokratieaufwand verbunden ist, sollten Land- und Forstwirte einen Wechsel abwägen.“

Betroffenen bleibt nur die Hoffnung, dass das geplante Wachstumschancengesetz scheitert. Dieses liegt aktuell dem Vermittlungsausschuss vor. Denn in diesem Gesetz ist die erneute Absenkung der Vorsteuerpauschale auf 8,4 Prozent vorgesehen.

Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!