Organschaft: Kann es zur Ertragsteuer kommen?
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Organschaft: Kann es zur Ertragsteuer kommen?

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Liegt eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung eines Betriebs vor, kommt es ohne weitere Vereinbarungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft und die Umsätze und Eingangsleistungen der Organgesellschaften werden dem Organträger zugerechnet.

In ertragsteuerlicher Hinsicht und damit für Einkommen- und Körperschaftsteuer gibt es auch eine Organschaft. Dann werden die Gewinne und Verluste der abhängigen Organgesellschaften dem Organträger zur Besteuerung zugewiesen. Eine mögliche Steuerfolge ist dann die unmittelbare Verrechnung der Verluste innerhalb des Organkreises.

Wer Organträger sein kann

Organträger können natürliche Personen, aber auch Personen- und Kapitalgesellschaften sein. Allerdings können nur Kapitalgesellschaften abhängige Organgesellschaften sein. Darüber hinaus erfordert eine körperschaftsteuerliche Organschaft stets einen notariell beurkundeten und ins Handelsregister eingetragenen Gewinnabführungsvertrag. Ohne solche Verträge lässt sich also ertragsteuerlich keine Organschaft begründen.

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