Einzelbetriebliche Investitionsförderung vorübergehend ausgesetzt

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Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) hat die Meldung herausgegeben, dass für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung ab 01. September 2010 ein vorübergehender Förderstopp gilt. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Förderanträge mehr entgegengenommen. Anträge können nur noch bis 31. August eingereicht werden. Bis zu diesem Termin müssen alle Unterlagen am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vollständig vorliegen. Im StMELF rechnet man damit, dass im Lauf des ersten Quartals 2011 wieder neue Anträge gestellt werden können.

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