Wichtigste Änderungen im Verbraucherrecht nach der EU-Verbraucherrechterichtlinie

3 min.

Mit Inkrafttreten der EU-Verbraucherrechterichtlinie am 13.Juni 2014 haben sich einige Neuerungen für den Onlinehandel ergeben. Die wichtigsten Änderungen gibt´s hier im Überblick:

 

1. Widerruf bei materiellen Gütern: Inbesondere das Widerrufsrecht ist von der EU-Richtlinie betroffen. Unverändert geblieben ist die 14-tägige Widerrufsfrist. Diese gilt nun europaweit. Allerdings besteht das Widerrufsrecht bei unterlassener oder fehlerhafter Belehrung jetzt nicht mehr unbegrenzt weiter, sondern endet nach 12 Monaten und 14 Tagen. Bei einer Rücksendung muss der Händler dem Kunden künftig ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Eine kommentarlose Rücksendung der Ware reicht mithin, anders als zuvor, nicht mehr aus. Das Formular muss allerdings vom Kunden nicht zwingend genutzt werden. Auch eine formlose Widerrufserklärung per E-Mail, Fax oder Telefon ist wirksam. Für die Rücksendung sowie die Rückzahlung besteht eine 14-tägige Frist. Neu ist inbesondere, dass der Kunde nun die Rücksendekosten zu tragen hat, jedenfalls dann, wenn die AGB des Händlers keine abweichenden Regelungen enthalten. Verursacht der Kunde beim Anprobieren oder Testen der Ware einen unter Anwendung normaler Sorgfalt vermeidbaren Wertverlust, hat er diesen zu ersetzen und kann sich nicht, wie früher, auf einen Nutzungsersatz berufen. Neu ist zudem die Unwiderruflichkeit von Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern die Versiegelung vom Verbraucher bereits gelöst wurde.

 2. Widerruf bei Dienstleistungen: Geändert haben sich ferner die Voraussetzungen, unter denen das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen erlischt. Es erlischt nun bereits dann, wenn der Verbraucher dem Beginn der Ausführung der Dienstleistung ausdrücklich zugestimmt und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Händler seine Vertragspflicht erfüllt hat und die Erfüllung tatsächlich eingetreten ist. Eine beidseitige vollständige Vertragserfüllung ist damit nicht mehr erforderlich.

3. Widerruf bei digitalen Inhalten: Mit der EU-Verbraucherrechterichtlinie sind erstmals verbindliche Regelungen zum Widerruf bei Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf physischen Datenträgern verkörpert sind, ergangen. Auch hier gilt nun ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Um zu verhindern, dass der Kunde die Inhalte nur kopiert, um den Vertrag anschließend zu widerrufen, erlischt das Widerrufsrecht bereits sobald der Händler mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, also meist mit Übersendung der Datei.

4. Keine zusätzlichen Gebühren für bestimmte Zahlungsmittel: Neu ist auch, dass der Unternehmer für die Verwendung bestimmter Zahlungsmittel keine zusätzlichen Gebühren verlangen darf, sofern er diese grundsätzlich akzeptiert.

5. Keine Voreinstellungen für Zusatzleistungen bei Online-Bestellungen: Zum Schutz des Verbrauchers vor versteckten Kosten sind außerdem Voreinstellungen des Unternehmers, also im Vorhinein gesetzte Häkchen für Zusatzleistungen, nicht mehr erlaubt.

6. Button-Lösung gegen Abo-Fallen: Der Unternehmer muss fortan klar und deutlich auf den Preis hinweisen. Zusätzlich muss der Verbraucher durch Anklicken eines Buttons bestätigen, dass er den betreffenden Preishinweis gesehen hat.

7. Informationspflichten beim Kauf digitaler Inhalte und bei Telefonwerbung: Künftig muss über die Funktionsweise von Software und Apps verständlich informiert werden. Das umfasst auch deren Kompatibilität mit anderer Hard- und Software. Auch der geschäftliche Verkehr mithilfe von Telefonwerbung wird transparenter. Hierfür wurde die Pflicht des Unternehmers eingeführt, bei Werbeanrufen dem Verbraucher gleich zu Beginn des Gesprächs seine Identität zu nennen, sowie den geschäftlichen Zweck offenzulegen und anzugeben, für welches Unternehmen er tätig ist.

Insgesamt wird damit einerseits das Widerrufsrecht händlerfreundlicher. Andererseits werden durch strengere Informationspflichten die Interessen der Verbraucher verstärkt geschützt. Im Ergebnis macht die europaweite Harmonisierung jedenfalls Hoffnung auf etwas Erleichterung beim Onlinehandel innerhalb der EU.