Urteil gegen RA Sandhage wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen ist rechtskräftig

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Das von unserer Sozietät erstrittene Urteil gegen Rechtsanwalt Sandhage wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen in Sachen Tatiana Schmidt ist rechtskräftig (LG Berlin 15 S 2/11, AG Schöneberg Az. 18 C 51/10). Der Kollege wollte offenbar nur Zeit gewinnen und hat seine Berufung nicht mehr fristgerecht begründet. Die Berufung wurde daher als unzulässig verworfen.

Des Weiteren scheint der Kollege insgesamt weiteren prozessualen Auseinandersetzungen mit unserer Sozietät aus dem Wege zu gehen. Soweit wir uns bislang für Mandanten in neuen Abmahnsachen bestellt haben, ist darauf in keinem einzigen Fall mehr eine weitere Reaktion durch RA Sandhage erfolgt…