Umfangreiche Privatauktionen bei ebay (Auflösung einer privaten Sammlung) können umsatzsteuerpflichtig sein

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Das FG Baden-Württemberg hat die Umsatzsteuerpflicht für ebay-Privatauktionen in einer Entscheidung vom 22.09.2010 erheblich ausgedehnt: Es komme nicht darauf an, ob Gegenstände für einen Weiterverkauf angeschafft werden oder nicht. Vielmehr komme es allein auf die Nachhaltigkeit der Verkaufstätigkeit und den dazu notwendigen organisatorischen Aufwand an. Dies reiche für eine Begründung der Unternehmereigenschaft aus.

Im konkreten Fall wurden aus einer privaten Sammlung in ca. 3 1/2 Jahren rund 1.200 Gegenstände verkauft. Erwiesenermassen war die Sammlung ursprünglich nicht zum Zwecke des Abverkaufs erfolgt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.