Sprachassistenten und Datenschutz

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Amazon, Google und auch Apple bieten in ihren Softwareoberflächen die Nutzung von Sprachassistenten an. Diese stehen nun in der Kritik, da die Nutzeranfragen offensichtlich auch von Menschen ausgewertet wurden.

Der Sachverhalt

Bereits vor Monaten ist bekanntgeworden, dass Amazon, Google und Apple Sprachbefehle der Nutzer ihrer Sprachassistenten von Menschen auswerten lassen. Alle Unternehmen beteuern dabei, die Weitergabe diene lediglich der stetigen Verbesserung der Spracherkennung. Dabei seien die weitergegebenen Daten stets ausreichend anonymisiert worden.

Zumindest Letzteres wurde jedoch von dem Finanzdienst Bloomberg widerlegt. Dieser fand heraus, dass zumindest Amazon-Dienstleister teilweise auch die Seriennummern der Geräte und Vornamen der Nutzer zwecks Analyse weitergaben.

In den Niederlanden wurde durch einen Whistleblower ein weiterer Fall bekannt. Insoweit ging es um Google-Home-Aufnahmen, die von Menschen ausgewertet wurden. Der Bericht legte offen, dass die Auswertung auch anhand äußerst sensibler Aufnahmen von Kunden stattfindet. Dies sei insbesondere darauf zurückzuführen, dass Google Gespräche aufzeichne, die nicht originär an den Sprachassistenten adressiert waren. Grund dafür seien fehlerhafte Aktivierungen der Software.

Die betroffenen Unternehmen beschwichtigen. Sie geben an, dass nur ein minimaler Anteil aller Sprachmitschnitte ausgewertet werde. Ebenfalls seien die zuständigen Mitarbeiter angewiesen, nur an den Sprachassistenten gerichtete Sätze zu analysieren.

DSGVO-Konformität der Sprachassistenten

Die DSGVO ist seit ihrem Inkrafttreten das Maß aller (europäischen) Dinge hinsichtlich datenschutzrechtlicher Aspekte.

Diese sieht unter anderem vor, dass Nutzer über die Verwendung ihrer Daten ausreichend informiert werden müssen, um in die Verarbeitung einwilligen zu können. Die Beweislast für das Vorliegen einer solchen Zustimmung trägt der verantwortliche Datenverarbeiter.

Hinzu kommt das Problem, dass die Mikrofone der Lautsprecher in einem Haushalt zum Beispiel auch die Stimmen von Gästen einfangen können. Zumindest diesen aber wurde keine Möglichkeit zur Einwilligung gegeben.

Aussicht

Google hat mittlerweile entschieden, die Analyse der Sprachaufzeichnungen freiwillig bis Oktober zu unterlassen. Was darauf folgt, bleibt weiterhin unklar. Möglich erscheint ein ähnliches Vorgehen wie bei Apple. Das Unternehmen hat bereits vorher in seinen AGB zur Nutzung des Sprachassistenten „Siri“ darauf hingewiesen, dass „eine geringe Anzahl von Transkriptionen“ für die Verbesserung des Dienstes eingesetzt werden können. Mittlerweile wird ebenfalls eine Nutzung von Siri ermöglicht, die ohne eine Einwilligung in die Weitergabe der Daten auskommt.

Insofern scheinen die Kritik der Datenschützer und auch die Sanktionsmöglichkeit der DSGVO, Rechnung zu tragen.