Schadenersatz bei Filesharing

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Das Amtsgericht Hamburg wendet gem. Urteil vom 27.06.2011, Az.: 36A C 172/10 für Musiktitel im Filesharing den GEMA-Tarif VR-W I Ziff. IV analog im Rahmen einer Schadensschätzung gem. § 287 ZPO an. Der GEMA-Tarif betrifft die Auswertung von Musiktiteln im Internet durch Streaming und gilt für die 1. bis zur 10.000 Auswertung.

Zusätzlich nimmt das Amtsgericht einen Aufschlag von 50 % vor, weil Downloads zur Speicherung des Musiktitels führen und die Verbreitung über das Filesharing unkontrollierbar ist. Damit liegt im Ergebnis der „Filesharingtarif“ pro Musiktitel bei € 150,00.

Die Schadensschätzung durch das Amtsgericht erscheint angemessen.