Post muss ihr Postidentverfahren auch der Konkurrenz zur Verfügung stellen

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Die Deutsche Post ist ihr Postidentverfahren los – sie muss es nunmehr auch der Konkurrenz zur Verfügung stellen. Dazu wurde sie nun auf Klage der 1&1 Internet AG in erster Instanz verurteilt (Urteil des Landgerichts Köln vom 31.03.2011, Az.: 88 O 49/10). Sie muss ihr Verfahren  jetzt auf Verlangen auch  der Konkurrenz zur Verfügung stellen. Das Postidentverfahren ist ein Verfahren zur sicheren Identifikation von Personen, z. B. zum Zwecke der Eröffnung eines Bankkontos oder zur Anmeldung eines geprüften Benutzerkontos bei ebay. Es wird jedoch künftig insbesondere für den Versand von De-Mails von Bedeutung sein. Dabei handelt es sich um (kostenpflichtige) E-Mail-Dienste mit geprüfter Identität der Versender.