Neuigkeiten zum DSA und DMA

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Noch im letzten Jahr hat die EU ihre Vorschläge zum Digital Service Act (DSA) und zum Digital Markets Act (DMA) verkündet. Beide zukünftigen Verordnungen nehmen insbesondere große IT-Dienstleister ins Visier. Dabei haben DSA und DMA zwei Hauptziele:

  1. Die Schaffung eines sicheren digitalen Raums, in dem die Grundrechte aller Nutzer digitaler Dienste geschützt werden.
  2. Und die Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen zur Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowohl im europäischen Binnenmarkt als auch weltweit.

Voraussichtlicher Inhalt des DSA

  • Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Waren, Dienstleistungen oder Inhalte im Internet mit einem Mechanismus, der Nutzerinnen und Nutzern das Kennzeichnen eben solcher Inhalte erlaubt und die Plattformen die Zusammenarbeit mit „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ ermöglicht.
  • Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen, um Verkäufer illegaler Waren leichter aufzuspüren zu können.
  • Wirksame Schutzvorkehrungen für die Nutzer mit der Möglichkeit, Entscheidungen der Plattformen zur Moderation von Inhalten anzufechten.
  • Erhöhung der Transparenz von Online-Plattformen in unterschiedlichen Bereichen, unter anderem bei für Vorschläge verwendeten Algorithmen.
  • Verpflichtungen für sehr große Plattformen, den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern, indem sie risikobasierte Maßnahmen ergreifen und ihr Risikomanagementsystem von unabhängiger Seite prüfen lassen.
  • Zugriff für die Forschung auf die Kerndaten größerer Plattformen, um das Fortschreiten von Online-Risiken nachvollziehen zu können.
  • Eine Beaufsichtigungsstruktur, die der Komplexität des Online-Raums gerecht wird: Die Hauptrolle kommt den Mitgliedstaaten zu – sie werden dabei von einem neuen Europäischen Gremium für digitale Dienste unterstützt. Bei sehr großen Plattformen übernimmt die Kommission eine erweiterte Überwachung und Durchsetzung.

Die Regelungen betreffen Vermittlungsdienste, Hosting-Dienste und Online-Plattformen, insbesondere solche, die mehr als 10 % der EU-Bevölkerung erreichen.

Voraussichtlicher Inhalt des DMA

Der DMA will vor allem den Einfluss sog. „Gatekeeper“ regulieren. Ein Gatekeeper ist nach dem Entwurfskonzept jedes Unternehmen, dass

  • eine starke wirtschaftliche Position mit erheblichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt innehat und in mehreren EU-Ländern aktiv ist,
  • über eine starke Vermittlungsposition verfügt, d. h. eine große Nutzerbasis mit einer großen Anzahl von Unternehmen verbindet und
  • eine gefestigte und dauerhafte Marktstellung hat (oder bald haben wird), d. h. langfristig stabil ist.

Der DMA statuiert für die Gatekeeper einige Ge- und Verbote:

Gebote

Die Gatekeeper werden verpflichtet,

  • Dritten in bestimmten Situationen die Zusammenarbeit mit ihren eigenen Diensten zu erlauben.
  • es ihren gewerblichen Nutzern zu ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, die sie bei der Nutzung der Gatekeeper-Plattform generieren.
  • den Unternehmen, die auf ihrer Plattform Werbung betreiben, die Instrumente und Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie brauchen, um eine eigene, unabhängige Überprüfung ihrer Werbung auf der Gatekeeper-Plattform vornehmen zu können.
  • es ihren gewerblichen Nutzern ermöglichen, ihr Angebot zu bewerben und Verträge mit ihren Kunden außerhalb der Gatekeeper-Plattform abzuschließen.

Verbote

  • Dienstleistungen und Produkte, die der Gatekeeper selbst anbietet, gegenüber ähnlichen Dienstleistungen oder Produkten, die von Dritten auf der Plattform des Gatekeepers angeboten werden, in puncto Reihung bevorzugt behandeln.
  • Verbraucher daran hindern, sich an Unternehmen außerhalb ihrer Plattformen zu wenden.
  • Nutzer daran hindern, vorab installierte Software oder Apps zu deinstallieren, wenn sie dies wünschen.

 

Beide Entwürfe müssen allerdings noch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU durchlaufen, um als Verordnung unmittelbare Geltung zu erlangen.