LG Osnabrück verurteilt Abmahnduo wegen gewerbsmäßigem Betrug

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Das LG Osnabrück hat mit Urteil vom 17.02.2012, Az. 15 KLs 35/09  in erster Instanz einen Unternehmer und seinen Rechtsanwalt zu Freiheitsstrafen auf Bewährung und hohen Geldstrafen verurteilt. Das Duo und weitere Beteiligte hatten in mehr als 70 nachgewiesenen Fällen u. a. Kommunen und politische Parteien wegen des angeblichen Zugangs unerwünschter Mails, insb. sog e-cards, abgemahnt. Die Mails hatten jedoch die Beteiligten an sich selbst versandt. In mehreren Fällen haben die Beteiligten nicht nur unberechtigte Abmahngebühren kassiert, die sie unter sich aufteilten, sondern auch Verstöße gegen abgegebene Unterlassungserklärungen fingiert. U. a. die CDU soll 15.000,00 Euro an Vertragsstrafen gezahlt haben.