LG Berlin gegen Löschung eines Facebook-Kommentars

1 min.

Am 23. März 2018 hat das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Löschung eines Facebook-Kommentars erlassen (Az. 31021/18).

In dem Kommentar schrieb der Nutzer Folgendes: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über „Facharbeiter“, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt“.

Dieser Kommentar wurde von Facebook unter Hinweis auf einen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards des Netzwerks gelöscht und der Nutzer für 30 Tage von Facebook gesperrt. Nach diesen Standards sind Hassbotschaften und Gewaltaufrufe verboten.

Die 30-tägige Sperre hatte Facebook bereits aufgrund einer Abmahnung des Rechtsanwalts des Beklagten aufgehoben, die Löschung jedoch nicht rückgängig gemacht.

Diese Löschung erachtete das LG Berlin nicht als rechtmäßig, woraufhin sie untersagt wurde. . Eine Begründung seitens des LG Berlin liegt noch nicht vor, diese ist demnächst zu erwarten.