Kanzlei Sandhage muss rechtsmissbräuchlich erlangte Unterlassungserklärungen wieder herausgeben

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In einem aktuellen Verfahren betreffend eine auftrags- und vollmachtslos ausgesprochene Abmahnung für Frau Heike Schmidt wurde die Sozietät Sandhage im Wege eines Versäumnisurteils nicht nur verurteilt, unserer Mandantin die Kosten der Rechtsverteidigung gegen die Abmahnung zu erstatten. Das Landgericht verurteilte auf unseren Antrag die Kanzlei Sandhage auch, das Original der abgegebenen Unterlassungserklärung wieder herauszugeben. Unsere Mandantin hatte ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht vorsorglich eine Unterlassungserklärung abgegeben. Den Streitwert für den Herausgabeantrag setzte das Landgericht Berlin analog zu dem ursprünglichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch mit € 10.000,00 fest.