EuG stellt Verwechslungsgefahr zwischen „Sky“ und „Skype“ fest

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Zwischen dem Bezahlsender Sky und der Telefonie-Software Skype besteht Verwechslungsgefahr. Das hatte das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) bereits vor knapp zehn Jahren entschieden, als Sky gegen die Anmeldung der Wort – und Bildzeichen „Skype“ des Software-Riesen Microsoft als Gemeinschaftsmarke Widerspruch erhoben hatte. Die Zeichen wiesen in Bild, Klang und Begriff eine Ähnlichkeit mittleren Grades auf, so das HABM. Auf die Klage des Software-Betreibers Skype hin schloss sich das EuG dieser Ansicht an. Es bestätigte in seinem Urteil vom 05.Mai 2015 (Az. T-423/12, T-183/13 und T-184/13) den ähnlichen Klang der Wortmarke Sky und der Wort – und Bildmarke Skype. Zudem sei das Wort „sky“ in dem Wort „skype“ deutlich erkennbar. An einer Assoziierung der beiden Marken miteinander könne auch nicht die wolkige Umrandung des Wortes „skype“ etwas ändern. Vielmehr würde hierdurch die Verwechslungsgefahr erhöht, da die Wolke eine Verbindung zum Himmel – auf Englisch „sky“ – darstelle. Auch konnte die Bekanntheit von Skype in der Öffentlichkeit die Gesellschaft nicht retten. Laut EuG handele es sich um einen generellen und bloß deskriptiven Begriff, der von den Verbrauchern für eine Vielzahl unterschiedlicher Dienstleistungen dieser Art verwendet würde. Die Marke Skype ist demnach in Europa nicht mehr markenrechtlich geschützt. Es steht Microsoft offen, sich binnen einer zwei monatigen Frist gegen diese Entscheidung zu wenden. Ob „Skype“ also „Skype“ bleibt, ist abzuwarten.