Englisches Gericht erlaubt Tweets aus Gerichtsverhandlung

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Der englische Supreme-Court hat das Twittern aus einer laufenden Gerichtsverhandlung ausdrücklich erlaubt und als unbedenklich bewertet. Es könne lediglich im Einzelfall (Minderjährigenschutz, nichtöffentliche Verhandlung) unzulässig sein. In Deutschland ist die Rechtsfrage noch nicht gerichtlich entschieden. Gesetzlich verboten sind jedenfalls Film-, Ton- und Rundfunkaufnahmen bzw. – übertragungen aus öffentlichen Verhandlungen.

Quelle:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Twittern-aus-Anhoerung-des-britischen-Supreme-Court-erlaubt-1183716.html