Ein NetzDG für Frankreich

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Auch in Frankreich wurde ein Gesetz erlassen, das vor allem ein Ziel haben soll: Den Hass im Internet zu bekämpfen!

Es stellt damit das französische Pendant zum deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) dar.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten zum NetzDG

Wie das deutsche Gesetz sieht auch das französische eine Pflicht zum Löschen strafbarer Inhalte innerhalb von 24h vor. In weniger eindeutigen Fällen dürfen sich die Unternehmen jedoch bis zu einer Woche Zeit nehmen. Ebenfalls verbindet beide Gesetze, dass sie im Falle eines Verstoßes horrende Bußgelder anordnen. Während die deutsche Version bis zu 50 Millionen Euro vorsieht, entschied sich der französische Gesetzgeber für eine Höchststrafe von 4% des weltweiten Umsatzes der jeweiligen Unternehmen. Zur Verdeutlichung: Im Jahr 2018 lag der weltweite Umsatz von Facebook bei 55,84 Milliarden USD.

In einigen Fällen geht das französische NetzDG jedoch noch weiter. So müssen die Internet-Plattformen in Zukunft direkt mit den Gerichten zusammenarbeiten. Diesbezüglich sollen sogar eine eigene Staatsanwaltschaft und ein eigenes Gericht entstehen. Des Weiteren soll das Meldesystem für alle Internetnutzer einfacher und einheitlich werden.

 

Rechtliche Probleme

Wie bereits in Deutschland beobachtet, ist von den betroffenen Internet-Plattformen ein sog. „Overblocking“ zu erwarten. Dadurch könnte zwar die Meinungsfreiheit im Internet – zumindest mittelbar – durch den Staat eingeschränkt werden, jedoch schien eine solche Erwägung auch in Frankreich keinerlei Rolle bei der Verabschiedung des Gesetzes zu spielen.

Ebenfalls sind zunehmend datenschutzrechtliche Faktoren zu berücksichtigen. Denn wie Facebook bereits angekündigt hat, sollen die IP-Adressen der Nutzer an die Gerichte weitergegeben werden. Das mag mit den zurzeit nutzbaren und stets veränderlichen IPv4-Adressen einen eher kleinen Eingriff darstellen. Allerdings ist zu beachten, dass nach und nach die Einführung der IPv6-Adressen erfolgt. Mit dieser Umstellung entfällt auch der technische Zwang, Internetnutzern ständig neue IP-Adressen zuzuweisen. Dadurch wird die Verfolgbarkeit natürlich enorm erhöht.

 

Aus den deutschen Erkenntnissen zum NetzDG scheint Frankreich offensichtlich wenig Lehren gezogen zu haben. Einmal mehr ist ein Staat der Meinung, der Grundrechtsschutz obliege privaten Unternehmen.