DSL-Verträge bei Umzug nicht kündbar

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Der BGH hat mit Urteil vom 11.11.2010 – III ZR 57/10 ein Recht, DSL-Verträge mit vereinberter Festlaufzeit vorzeitig bei Umzug zu kündigen, verneint. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn DSL am neuen Wohnort gar nicht verfügbar ist. Das Amortisationsinteresse des Anbieters sei vorrangig,  die fehlende flächendeckende Verfügbarkeit von DSL bekannt.