Betrug von „App-Testern“

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Das LG Osnabrück hat in einem Verfahren über Cybercrime-Aktivitäten drei Männer unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. Sie hatten diverse Verbraucher dazu veranlasst, mehrere Bankkonten zu vermeintlichen Testzwecken zu eröffnen. Dadurch gelangten sie auch an die Zugangsdaten der tatsächlich regulären Bankkonten.

Was ist genau passiert?

Nach den Feststellungen des Gerichts haben die beiden Angeklagten über das Internet vermeintliche „App-Tester“ für Online-Banking-Apps angeworben. Den Opfern wurde dann vorgetäuscht, sie würden auf Basis einer geringfügigen Nebenbeschäftigung die jeweiligen Banking-Apps bzw. den Service zweier Banken testen und bewerten. In diesem Zuge haben die Geschädigten dann Girokonten im Internet eröffnet. Bei diesen handelte es sich allerdings nicht – wie vorgetäuscht – um „Test-Konten“, sondern um reguläre Konten. Dementsprechend händigten die vermeintlichen „Tester“ nichtsahnend die Zugangsdaten an die beiden Angeklagten aus.

In einem zweiten Schritt boten die Angeklagten Waren auf diversen Verkaufsportalen und eigens dafür eingerichteten Online-Shops an. Die Absicht, eine Lieferung tatsächlich zu erbringen, bestand zu keinem Zeitpunkt. Unter erheblichem Täuschungsaufwand (gefälschten Einkaufsquittungen etc) wurden die entsprechenden Interessenten dann dazu bewegt, in Vorkasse zu gehen. Zu jeder Zeit traten die Angeklagten dabei unter den Namen der „App-Tester“ auf und nutzten deren Bankkonten, um die Überweisungen der gutgläubigen Käufer in Empfang zu nehmen. Anschließend wurden die Beträge wieder abgebucht und in Kryptowährungen umgesetzt.

Der dadurch hervorgerufene Schaden beläuft sich auf mehr als 90.000 EUR.

Die intensiven Bemühungen der Angeklagten, ihre Identitäten zu verschleiern, führten zunächst dazu, dass die „App-Tester“ in das Visier der Staatsanwaltschaft gerieten. Letztlich hat sich jedoch die neu eingerichtete Zentralstelle Internet- und Computerkriminalität (Cybercrime) der Staatsanwaltschaft Osnabrück als fähig erwiesen, die Angeklagten zu überführen.

Es drohen Haftstrafen

Das Gericht verhängte in seinem Urteil gegen die beiden Hauptangeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten bzw. eine Jungendstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

Zudem wurde die Einziehung des Wertes des aus der Tat Erlangten angeordnet. Das heißt, die Angeklagten müssen Beträge zwischen rund 5.000 EUR und mehr als 80.000 EUR an die Staatskasse zahlen. Dies kann zur Entschädigung der Betroffenen genutzt werden. Des Weiteren wurden bei den Angeklagten Luxusuhren und Bargeld in Höhe von ca. 35.000 EUR, Bitcoins und weitere Wertgegenstände eingezogen.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es bleibt mithin abzuwarten, ob Revision eingelegt wird.