Auch brieflich angekündigte Telefonwerbung verboten

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Verschiedene Banken haben in der Vergangenheit telefonische Kundenbefragungen durchgeführt, die sie zuvor per Brief angekündigt hatten. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat auch diese Vorgehensweise als unzulässige belästigende Werbung eingestuft und sich insoweit bis zur Berufungsinstanz durchgesetzt (OLG Köln, Urteil vom 12.12.2008, Az. 6 U 41/08 – Demoskopie im Unternehmensauftrag). Wie die Verbraucherzentrale meldet, hat die betroffene Bank nunmehr die gegen das Urteil eingelegte Revision nach der mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Die Entscheidung des OLG Köln wird damit in Zukunft durch die Kreditinstitute zu beachten sein.